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geführt, und die Strafe des Stranges, weiche 
die Verurthetlten traf, wurde auch auf dev 
Stelle an denen geübt, welche auf frischer That 
von den Schöppen ergriffen wurden. Das ge¬ 
sprochene Urrhetl wurde in das Blutbuch ge, 
schrieben. Nicht bloß einzelne Personen, ganze 
Ortschaften und Gemeinheiten wurden vorgefor¬ 
dert und in die Acht gethan, wenn sie nicht er, 
schienen. Bet der weiten Verbreitung der Wis, 
senden gab es nicht leicht einen Ort oder Land, 
wo sich nicht heimliche Wissende, ohne daß man 
sie kannte, vorgefunden hätten. Daher traten 
auch mehrere regierende Herren zu den Wissen¬ 
den, selbst Kaiser Sigismund gehörte dazu. 
Denn diese Gerichte machten keinen Unterschied 
der Personen, und so wie Kaiser Friedrich III. 
sogar vorgeladen wurde, so geschah dies öfter 
mit Bischöfen *), Herzogen und anderen Herren. 
In dem Maaßr aber, wie allmältg in diese ge-- 
hetme Inquisition der Gerechtigkeit sich Leiden¬ 
schaften und persönliche Zwecke einschltchen, wur, 
den diese Gerichte eine Quelle von gefährlichen 
Mißbräuchen, welchen die Kaiser, schon Nu, 
precht 1404, und späterhin Sigmund und Al, 
brecht, durch Reformationen zu begegnen such¬ 
ten, ohne daß sie auch hier mit dem kaiserlichen Um 
*) Dagegen wurde am meisten geeifert, denn Geistliche 
sollten ihnen nicht unterworfen fco«.
	        
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