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geführt, und die Strafe des Stranges, weiche
die Verurthetlten traf, wurde auch auf dev
Stelle an denen geübt, welche auf frischer That
von den Schöppen ergriffen wurden. Das ge¬
sprochene Urrhetl wurde in das Blutbuch ge,
schrieben. Nicht bloß einzelne Personen, ganze
Ortschaften und Gemeinheiten wurden vorgefor¬
dert und in die Acht gethan, wenn sie nicht er,
schienen. Bet der weiten Verbreitung der Wis,
senden gab es nicht leicht einen Ort oder Land,
wo sich nicht heimliche Wissende, ohne daß man
sie kannte, vorgefunden hätten. Daher traten
auch mehrere regierende Herren zu den Wissen¬
den, selbst Kaiser Sigismund gehörte dazu.
Denn diese Gerichte machten keinen Unterschied
der Personen, und so wie Kaiser Friedrich III.
sogar vorgeladen wurde, so geschah dies öfter
mit Bischöfen *), Herzogen und anderen Herren.
In dem Maaßr aber, wie allmältg in diese ge--
hetme Inquisition der Gerechtigkeit sich Leiden¬
schaften und persönliche Zwecke einschltchen, wur,
den diese Gerichte eine Quelle von gefährlichen
Mißbräuchen, welchen die Kaiser, schon Nu,
precht 1404, und späterhin Sigmund und Al,
brecht, durch Reformationen zu begegnen such¬
ten, ohne daß sie auch hier mit dem kaiserlichen Um
*) Dagegen wurde am meisten geeifert, denn Geistliche
sollten ihnen nicht unterworfen fco«.