— 300 — 
Aufgaben. 
Erkläre: Erbvertrag, Mollwitz, Schwerin, Seydlitz, Zieten, 
Roßbach, Schlachtordnung, Reichsarmee, Panduren, " Leuthen, 
Batterie, Zorndorf, Friedensvertrag. 
Erzähle: 1. Wie Zieten dem Könige den beklecksten Schlachten¬ 
plan zuschickte. 2. Wie der vom Kriege heimkehrende König mit 
der Obsthändlerin am Brandenburger Thor sprach. 3. Wie der 
König in der Schloßkirche zu Charlottenburg Gott für den Sieg 
dankte. 4. Die Geschichte vom Rittmeister Kurzhagen. 
87* Die Anfange der Bauernbefreiung. 
I. Leibeigene Etwa vom vierzehnten Jahrhundert ab 
werden die Unfreien auch Leibeigene genannt, d. H. als solche be¬ 
zeichnet, die auch mit dem Leibe, nicht bloß mit dem Gute, das 
sie bewirtschafteten, ihrem Herrn gehören. 
Befehle Friedrich Wilhelms I. und Friedrichs des Großen 
betreffend das Wohl der Unterthanen, besonders der Bauern, lies 
in „Heinze, Quellenlesebuch Seite 293 und 316". 
Krön-, Ritter- und Klostergüter s. Seite 106. 
II. Wir erinnern uns hier vorerst, wie der hörige Bauer 
zur Reformationszeit vergebens versucht hatte, den Druck der 
Lehensherrschaft zu mindern und wie nach dem dreißigjährigen 
Kriege durch das sogenannte Bauernlegen viele Bauern abgemeiert 
worden und zu leibeigenen Tagelöhnern heruntergesunken waren. 
In diesen Zustand greift nun die Geldwirtschaft und greifen 
Preußens Könige erlösend ein. — 
Unser Stück eignet sich besonders zur Behandlung für die 
Oberklassen der Dorfschulen, ländliche Fortbildungsschulen und 
Landwirtschaftsschulen, in städtischen, besonders großstädtischen 
Schulen kann es überschlagen werden; in einer „D. G." durfte 
es nicht fehlen. 
Ziel: Wir haben f. Zt. gesehen, wie den Bauern nach den 
Bauernkriegen alle Rechte und damit die Möglichkeit genommen 
wurde, sich aus eigener Kraft wieder aufzuhelfen. Heute wollen 
wir sehen, wie Zeitumstände und mächtige Landesfürsten sich ihrer 
annahmen und ihnen die Freiheit wieder verschafften. 
1. Die §antvnbtfvtinn$tn mittelst Koskarrf 
2. Die Barrerrrbefreirrrrgerr mittelst königlicher 
Befehle.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.