Friedrich Wilhelm III. Preußens Wiedergeburt. §.14. ¡ 4S
Preußen eine Hauptquelle zur Wiederherstellung seines zerrütteten
Wohlstandes sich verschließen durch die Verzichtung auf allen
Handelsverkehr mit Großbritannien. Die Räumung der zurück¬
gegebenen preußischen Länder bis auf die Oderfestungen (Glogau,
Küstrin und Stettin) geschah erst gegen Ende des Jahres 1808, nach
der Zahlung einer Contribution von 126 (statt 154) Millionen Francs.
3. Bald nach dem unglücklichen Jahre 1807 begann Preußens
Wiedergeburt durch eine Menge wesentlicher Verbefferungen in
der innern Verwaltung des Staates.
Schon unter des Freiherrn von Stein kurzer Leitung der
ganzen innern Verwaltung (1807 bis 1808) wurde mit Abschaffung
der Erbunterthänigkeit (zunächst auf den königlichen Domainen) der
letzte Rest der Leibeigenschaft vernichtet, und zugleich der freie Gebrauch
des Grundeigenthums erleichtert, indem den Bürgerlichen gestattet
wurde, adelige Güter zu kaufen. In Bezug auf die Verwaltung
erhielten die obersten Staatsbehörden eine neue Organisation, indem
zunächst besondere Ministerien der Finanzen und des Innern ein¬
gerichtet und als Mittelglied zwischen der obersten Staatsverwaltung
und den Provinzen Oberpräsidenten eingesetzt wurden. Die Städte
erlangten durch die Städteordnung vom Jahre 1808 eine größere
Selbständigkeit in der Verwaltung ihrer Angelegenheiten. Gleich¬
zeitig erhielt das Heer eine neue Organisation (durch Scharnhorst),
nach welcher die allgemeine Wehrpflicht als Grundsatz aufgestellt war
und die Offizierstellen auch den Bürgerlichen zugänglich wurden. Noch
durchgreifender war die Umgestaltung der innern Verwaltung, seitdem
Hardenberg als Staatskanzler (1810—1822) dieselbe leitete. Sie
begann (1810) mit einer neuen Anordnung des Steuerwesens, indem
die bisherige Steuerfreiheit adeliger Besitzungen für aufgehoben erklärt,
die Binnenzölle abgeschafft, dagegen mit der Durchführung der Ge¬
werbefreiheit eine niedrige Gewerbesteuer eingeführt und die Consum-
tionssteuer über das ganze Land ausgedehnt wurde. Die freigewor¬
denen (früher erbunterthänigen) Bauern-Familien erhielten gegen
Abtretung eines Theiles (^/z bis */2) der bisher von ihnen bebauten
Ländereien an die Gutsherren (als Entschädigung für die bisherigen
Dienste) das Uebrige als freies Grundeigenthum. Auch auf die
höhere geistige Bildung des Volkes erstreckte sich in dieser Zeit schwerer
Prüfungen die Fürsorge der Regierung, indem die Universität Berlin
neu gestiftet (1810) und mit trefflichen Lehrkräften in allen Zweigen
des Wiffens ausgestattet, die Universität von Frankfurt aber nach
Pütz, Preuß. Gesch. 3. Aufl. 4
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