Full text: Leitfaden bei dem Unterrichte in der Geschichte des Preußischen Staates

Friedrich Wilhelm III. Preußens Wiedergeburt. §.14. ¡ 4S 
Preußen eine Hauptquelle zur Wiederherstellung seines zerrütteten 
Wohlstandes sich verschließen durch die Verzichtung auf allen 
Handelsverkehr mit Großbritannien. Die Räumung der zurück¬ 
gegebenen preußischen Länder bis auf die Oderfestungen (Glogau, 
Küstrin und Stettin) geschah erst gegen Ende des Jahres 1808, nach 
der Zahlung einer Contribution von 126 (statt 154) Millionen Francs. 
3. Bald nach dem unglücklichen Jahre 1807 begann Preußens 
Wiedergeburt durch eine Menge wesentlicher Verbefferungen in 
der innern Verwaltung des Staates. 
Schon unter des Freiherrn von Stein kurzer Leitung der 
ganzen innern Verwaltung (1807 bis 1808) wurde mit Abschaffung 
der Erbunterthänigkeit (zunächst auf den königlichen Domainen) der 
letzte Rest der Leibeigenschaft vernichtet, und zugleich der freie Gebrauch 
des Grundeigenthums erleichtert, indem den Bürgerlichen gestattet 
wurde, adelige Güter zu kaufen. In Bezug auf die Verwaltung 
erhielten die obersten Staatsbehörden eine neue Organisation, indem 
zunächst besondere Ministerien der Finanzen und des Innern ein¬ 
gerichtet und als Mittelglied zwischen der obersten Staatsverwaltung 
und den Provinzen Oberpräsidenten eingesetzt wurden. Die Städte 
erlangten durch die Städteordnung vom Jahre 1808 eine größere 
Selbständigkeit in der Verwaltung ihrer Angelegenheiten. Gleich¬ 
zeitig erhielt das Heer eine neue Organisation (durch Scharnhorst), 
nach welcher die allgemeine Wehrpflicht als Grundsatz aufgestellt war 
und die Offizierstellen auch den Bürgerlichen zugänglich wurden. Noch 
durchgreifender war die Umgestaltung der innern Verwaltung, seitdem 
Hardenberg als Staatskanzler (1810—1822) dieselbe leitete. Sie 
begann (1810) mit einer neuen Anordnung des Steuerwesens, indem 
die bisherige Steuerfreiheit adeliger Besitzungen für aufgehoben erklärt, 
die Binnenzölle abgeschafft, dagegen mit der Durchführung der Ge¬ 
werbefreiheit eine niedrige Gewerbesteuer eingeführt und die Consum- 
tionssteuer über das ganze Land ausgedehnt wurde. Die freigewor¬ 
denen (früher erbunterthänigen) Bauern-Familien erhielten gegen 
Abtretung eines Theiles (^/z bis */2) der bisher von ihnen bebauten 
Ländereien an die Gutsherren (als Entschädigung für die bisherigen 
Dienste) das Uebrige als freies Grundeigenthum. Auch auf die 
höhere geistige Bildung des Volkes erstreckte sich in dieser Zeit schwerer 
Prüfungen die Fürsorge der Regierung, indem die Universität Berlin 
neu gestiftet (1810) und mit trefflichen Lehrkräften in allen Zweigen 
des Wiffens ausgestattet, die Universität von Frankfurt aber nach 
Pütz, Preuß. Gesch. 3. Aufl. 4 
I
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.