Das Mittelalter
I. Bis zur Aufrichtung des deutschen National¬
staates (—919).
§ 4. Die germanischen Mittelmeerreiche.
1. Die große Völkerwanderung. Mit dem Aufgebot aller Kräfte
war es den römischen Kaisern bis zum Jahre 376 gelungen, die Donau-
und im ganzen auch die Rheingrenze zu halten. Darum verzichteten die
Ostgoten vorläufig auf die Ausdehnung nach Westen und gründeten
unter ihrem König Ermanarich (um 360) ein Reich im Osten, das ErmanariH.
von der Ostsee bis zum Schwarzen Meere reichte. Da brachen im
Jahre 375 die der mongolischen Rasse angehörigen Hirten- und Wander-
stämme der Hunnen^), vielleicht von den damals bis zum Aralsee Einbruch der
drängenden Chinesen in ihren Weideplätzen im kirgisischen Steppenland §unnen 375"
bedroht, über Wolga und Don und gaben der germanischen Vorwärts-
bewegnng wieder die alte Richtung auf das römische Reich. Ihrer
schnellen, gewandten Art des unermüdlichen Reiterkampfes waren die
Goten nicht gewachsen; so erlagen ihre hochgewachsenen, von Kraft
strotzenden, mutigen Streiter den Angriffen der unansehnlichen, häßlichen
Mongolen. Das Reich der Ostgoten fiel auseinander, gleich den
Alanen mußten sie den Fremdlingen Heeresfolge leisten. Auch die
Westgoten (zwischen Theiß und Schwarzem Meere) vermochten nicht
den Anprall der asiatischen Scharen auszuhalten. Mit kaiserlicher Er- Die Westgoten
laubnis überschritten sie die untere Donau. Nach der durch die Willkür ^Do?au 3?6.^
einiger römischer Befehlshaber herbeigeführten Erhebung der Goten,
welche die Schlacht von Adrianopel (378) und den Tod des Kaisers Schlacht von
Valens zur Folge hatte, gewährte ihnen Theodosius die (Stellung 9tbnan^eI 378-
von Verbündeten. Als solche erhielten sie, ohne Abgaben zahlen zu Theodosius'
müssen, nördlich des Balkan Wohnsitze und schlugen die Schlachten des ®ermanei,t,Dtltit-
l) Uber die Hunnen s. den gotischen Schriftsteller Jordanes bei Erler, Deutsche
Geschichte ... in den Erzählungen deutscher Geschichtsschreiber I 85, den römischen
Ammianus Marcellinus ebenda I 88.
Schenk, Lehrbuch. Vm. Mittelalter. B. 2