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zu Constanti,iopel an dcr Wassersucht, und cs
folgte ihm als Beherrscher in dem sehr klein ge¬
wordenen griechischen Reiche sein Sohn Constan-
tim,» III. Kaum hatte aber. Constantinus drei
Monate lang regiert, so starb er, und ihm
folgte als Beherrscher des griechischen Reichs sein
Bruder Herakleonas, der jedoch auch nur sehr
kurze Zeit, nämlich sechs Monate regierte. Denn
die Martina, seine Mutter und des Constantinus
Stiefmutter, gerieth in Verdacht, den Constan-
tinus vergiftet zu haben, weshalb sie nebst dem
Herakleonas, nachdem man ihr die Zunge, diesem
aber die Nase abgeschnitten hatte, in die Verbau-
nung geschickt wurde. An des Herakleonas Stelle
erhob nun der Senat zu Constantinopel den Con-
stans (II.), den Sohn des Constantinus II., zum
Kaiser oder Beherrscher des griechischen Reichs.
Rothariö's des König's der Longobarden
Ediktum Longobardorum.
(643.)
Da es den Longebarden an schriftlich abge-
faßten Gesetzen fehlte, ließ nun König Rotha-
ris Alles sammeln und niederschrciben, was bei
gerichtlichen Angelegenheiten zeither beobachtet wor¬
den war, woraus das erste Gesetzbuch der Longo-
barden, das Edictnm Longobardorum, ent¬
stand. Der Artikel, die es enthielt, war die
nicht geringe Zahl von dreihundert und neunzig,