Zeugen geführt; doch war auch die Feuer-und Wasser¬ 
probe und der gerichtliche Zweikampf noch üblich, wenn 
keine andern hinreichenden Beweise da waren. 
Könnten die Menschen durch strenge Strafen gebes¬ 
sert werden, so müßten sie im Mittelalter Muster der 
Tugend gewesen seyn; leider aber waren sie zu keiner 
Zeit schlechter, und nie fielen täglich so viele Verbrechen 
aller Art vor. 
37* 
Adel und Ritterschaft. 
(I. litt — »72.) 
Den Unterschied unter hohem und niederm Adel habe 
ich euch bereits erklärt. Zu dem ersteren kamen nun 
auch unter de» schwäbischen Kaisern die Barone oder 
Freiherren, die, ohne Grafen oder Fürsten zu seyn, 
doch wie Fürsten und Grafen, die meisten landesherr¬ 
lichen Rechte ausübten, und dem Kaiser unmittelbar 
Unterworfen waren. Nach der Auflösung der großen 
Herzogthümer Schwaben und Franken entstanden eine 
Menge solcher Freiherren. 
Auch die gemeinen Edelleute standen in großem An¬ 
sehen, und hatten viele Vorrechte mit dem hohen Adel 
gemein. Sie wurden, wie diese, mit der Ritterwürde 
geschmückt, durften den Turnieren beiwohnen, saßen 
öfters mit Fürsten und Grafen zu Gericht U. s. w. 
In den Städten bildete sich jetzt auch ein ganz neuer 
Adel, nämlich der Adel der Patrizier, das heißt, 
derjenigen Familien, die ausschließlich die Stadtregie¬ 
rung führten und sich bis auf unsere Tage in großem 
Ansehen erhielten.
	        
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