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der Gelegenheit zur Anwendung des schon mehrmals er¬
wähnten geistlichen Vorbehalts im Religionsfrieden gab.
Der Kurfürst und Erzbischoff, Gebhard von Cöln,
verliebte sich nämlich in die schöne Gräfin, Agnes von
Mannsfeld, und da er sie als Erzbischoff nicht hei-
rathcn konnte, nahm er die reformirte Religion an. So¬
bald dieser Schritt bekannt ward, sprach der Pabst den
Bannfluch über ihn aus, und der Kaiser ließ ihn in die
Reichsacht erklären. Alsbald betrachtete ihn sein Dom¬
kapitel als abgesetzt, und wählte an seine Stelle den
Prinzen, Ernst von Baiern, der sich von einem spa¬
nischen Heer unterstützt, gar bald in den Besitz des Erz¬
stiftes setzte. — Zu Gunsten der Katholiken sollte also
der Religionsftiede gelten; wenn aber die Protestanten
sich zur Begründung ihrer Rechte darauf beriefen, so
wurde keine Rücksicht darauf genommen. Man betrachtete
das ganze Erzstifft Cöln als des Kurfürsten Pfründe,
und nahm es ihm weg, ohne ihm nur einmal die Ver¬
waltung zu lassen. Seine Unterthanen, die sich bisher
größtentheils zu der protestantischen Religion bekannt
hatten, wurden wieder zur katholischen gezwungen. Ein
ähnlich^ Fall kam in Straßburg vor. Die Domherren
waren da uneinig in der Bischoffswahl. Die evangeli¬
schen wählten den Prinzen, Johann Georg von
Brandenburg; die katholischen den Prinzen von Lo¬
thringen, der doch schon Bischoff von Metz war.
Gleichwohl blieb cs bei der Wahl der Katholiken. —
Die evangelische Reichsstadt Donauwörth wollte in ihren
Mauern keine öffentliche Processionen der Katholiken dul¬
den. Der Abt des dasigen katholischen Klosters trotzte
aber den Rathsverordnungen und hielt Umgänge mit
großem Gepränge. Der Pöbel erlaubte sich daher Ge¬
walt gegen ihn, und deswegen wurde die ganze Stadt
in die Acht erklärt. Der Herzog von Baiern, dem die