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Einleitung.
4. bie republikanische Verfassung ist diejenige, wo meh¬
rere Personen herrschen. Nachdem diese nun entweder aus
den Vornehmsten, aus dem Adel, oder aus den, vom
Volke selbst ernannten, und von demselben abhängigen
Repräsentanten, bestehen; so heißt die republikanische Ver¬
fassung aristokratisch oder demokratisch. Wo keine
bestimmte Oberherrschaft ist, und jeder thut, was ihm gut
dünkt, da ist Anarchie. Wo nur Wenige die angemaßte
Gewalt ausüben, da ist Oligarchie, und wo der Pöbel
herrscht, Ochlokratie.
§. 5.
Zur Erhaltung der äußern Sicherheit des Staats dient
die Kriegsmacht, welche in Land- und Seemacht abgetheilt
wird. Die Landmacht besteht aus Infanterie, Kavallerie, Ar¬
tillerie — alle nach Regimentern eingetheilt; die Seemacht ans
einer Anzahl Kriegsschiffe. Kriegsschiffe vom ersten bis vierten
Range führen 44 bis 120 Kanonen, und heißen Linien-
Schiffe, weil sie bey dem Seetreffen gewöhnlich eine Linie
bilden. Eine Anzahl von »0 und mehreren Kriegsschiffen heißt
eine Flottez die geringere Anzahl ein Geschwader.