Weltstellung und Geschichte.
IX
dasselbe mit vereinigten Waffen; auch wurde durch den zwischen beiden Mächten
am 14. August 1865 zu Gastein abgeschlossenen Vertrag, wonach mit Wahrung
des gemeinsamen Besitzrechtes Schleswig von Preußen und Holstein von Oester¬
reich bis auf Weiteres verwaltet werden sollte, dem Bunde jedes Recht der Ein¬
mischung genommen; gleichwohl war es Oesterreich, welches alle Ausgleichungs¬
Anträge des Mitbesitzers verwarf, vielmehr die Ansprüche des Prinzen von
Augustenburg begünstigte und schließlich, mit Verletzung des Vertrages von Gastein,
die Streitfrage dem Bundestage zur Entscheidung vorlegte. Dagegen beantragte
Preußen am 9. April 1866 bei dem deutschen Bunde die Zusammenberufung
eines deutschen Parlamentes, um die Reform Deutschlands durchzuführen, _ und
stellte, als Oesterreich, ohne das mitbesitzende Preußen zu fragen, die holsteinischen
Stände zum 11. Juni nach Itzehoe berief, am 7. und 8. Juni durch den Ein¬
marsch seiner Truppen in Holstein sein Besitzrecht faktisch her. Die Oesterreicher
räumten Holstein, dagegen stellte Oesterreich, welches auf die Zustimmung des
größeren Theiles der Mittelstaaten rechnen konnte, bei dem Bundestage den An¬
trag, die gesammte Bundesarmee gegen Preußen mobil zu machen. Die am
14. Juni trotz des von Preußen erhobenen Protestes durchgesetzte Abstimmung,
bei welcher dieses in der Minorität blieb, wurde verhängnißvoll für den Bundes¬
tag, wie für die Zukunft Preußens und Oesterreichs und damit Deutschlands.
Preußen erklärte darauf hin den bisherigen Bundesvertrag für gebrochen und sich
zugleich bereit, „auf den alten, durch eine Reform modisizirten Grundlagen einen
neuen Bund mit denjenigen deutschen Regierungen zu schließen, welche ihm die
Hand reichen wollten." Vergebens kam Preußen seinen Nachbarn, den Regie¬
rungen von Sachsen, Hannover, Hessen-Kassel und Nassau, unter Erlaß eines
Ultimatums entgegen, worin ihnen die Integrität ihres Besitzstandes zugesagt
wurde, falls sie neutral blieben und der Berufung eines Parlamentes zustimmten.
Mit der Ablehnung dieses Anerbietens am 15. Juni wurde von Preußen, welches
inzwischen mit Italien ein Offensiv- und Desensiv-Bündniß abgeschlossen hatte,
der Krieg erklärt. Am 16. Juni begonnen, war derselbe nach in überraschender
Schnelligkeit erfolgter Besetzung Sachsens, Hessens und Hannovers und den sieg¬
reichen Kämpfen bei Nachod, Skalitz, Soor, Münchengrätz und Gitschin (27. bis
29. Juni) mit der Heldenschlacht bei Königgrätz (3. Juli) im Grunde so gut
wie entschieden. Der Waffenstillstand und die Unterzeichnung der Friedens-Präli¬
minarien erfolgte aber erst in Nikolsburg am 26. Juli, als die preußische
Armee bereits die Hauptstadt des Kaiserstaates bedrohte. Am 23. August wurde
zu Prag zwischen Preußen und Oesterreich der Friede geschlossen. Darin verzich¬
tete der Kaiser von Oesterreich auf die Herzogthümer Schleswig und Holstein'
erkannte die Auflösung des bisherigen deutschen Bundes an — am 24. August
fand die letzte Sitzung der Bundes-Versammlnng in Augsburg statt — und gab
seine Zustimmung zu einer neuen Gestaltung Deutschlands ohne Betheiligung des
Oesterreichischen Kaiserstaates; desgleichen erkannte er das vom Könige von Preußen
nördlich von der Mainlinie zu begründende engere Bundesverhältniß an, auch
gestand er den süddeutschen Staaten, Bayern, Württemberg, Baden, Hessen, für
seine Gebietstheile südlich vom Main, und Liechtenstein das Recht zu, in einen
Bund zusammenzutreten, dessen nationale Verbindung mit dem Nord-Deutschen Bunde
der näheren Verständigung zwischen beiden vorbehalten bleiben sollte. Sie sind
bis jetzt (Liechtenstein ausgenommen) nur durch den Zollverein mit jenem verbun¬
den. Während das Königreich Sachsen in seinem bisherigen Umfange bestehen