Dänemark und Norwegen
Aie Königreich- Dänemark und Norwegen
sind von einander völlig unabhängig; haben aber
beide Einen König mir gleichen Rechten in beiden,
und eine gleiche Verfassung.
A. Dänemark.
(Tchl. m. Taf, XXVI. — Hd. Ätl. Taf. XXXVII.)
Derfa ssung: Die Regierung ist mon archisch,
völlig uneingeschränkt, und auf beide Geschlech¬
ter erblich.
Lage und Größe: Dänemark liegt zwischen
54 und 58° Breite, und zwischen 25 und zo° Länge.
Da es au§ einer Halbinsel und Inseln besteht; so ist
e§ auf allen Seiten von Gewässern der Nord- und
Ostsee umgeben, ausgenommen in Süden, wo es an
Teutschland, und zwar an das dem Könige unterwor¬
fene H^rzogthum Holstein stößt. Der Flächenraum
beträgt etwas über 947s Q. M.
Beschaffenheit: Dänemark ist durchaus eben
oder hügelig, und hat keine beträchtlichen Berge; auch
keinen beträchtlichen Fluß, als den Gränzfluß gegen
Teutschland, die Ey der, welche in die Nordsee fällt,
und durch einen Kanal mit der Ostsee verbunden ist.