Full text: [Cursus 2] (Cursus 2)

Dänemark und Norwegen 
Aie Königreich- Dänemark und Norwegen 
sind von einander völlig unabhängig; haben aber 
beide Einen König mir gleichen Rechten in beiden, 
und eine gleiche Verfassung. 
A. Dänemark. 
(Tchl. m. Taf, XXVI. — Hd. Ätl. Taf. XXXVII.) 
Derfa ssung: Die Regierung ist mon archisch, 
völlig uneingeschränkt, und auf beide Geschlech¬ 
ter erblich. 
Lage und Größe: Dänemark liegt zwischen 
54 und 58° Breite, und zwischen 25 und zo° Länge. 
Da es au§ einer Halbinsel und Inseln besteht; so ist 
e§ auf allen Seiten von Gewässern der Nord- und 
Ostsee umgeben, ausgenommen in Süden, wo es an 
Teutschland, und zwar an das dem Könige unterwor¬ 
fene H^rzogthum Holstein stößt. Der Flächenraum 
beträgt etwas über 947s Q. M. 
Beschaffenheit: Dänemark ist durchaus eben 
oder hügelig, und hat keine beträchtlichen Berge; auch 
keinen beträchtlichen Fluß, als den Gränzfluß gegen 
Teutschland, die Ey der, welche in die Nordsee fällt, 
und durch einen Kanal mit der Ostsee verbunden ist.
	        
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