Full text: Leitfaden bei dem Unterrichte in der Erdkunde für Gymnasien

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streifen, und noch kein anderes Eigenthum kennen, 
als ihre Waffe und ihre Beute; höher stehen 
b. die Völker, welche als Hirten mit ihren Heerden in 
den Steppen umherziehen (Nomaden), sie haben ihre 
Heerden als Eigenthum, aber keine feste Wohnsitze; 
am höchsten endlich 
c. die eigentlichen Culturvölker, welche im Besitze von 
Eigenthum und festen Wohnsitzen vorzugsweise Acker¬ 
bau oder Handel treiben. 
§. 3 Staat. 
1. Nur Völker mit festen Wohnsitzen können Staaten 
bilden, die andern leben in Horden. 
2. Staat und Volk bezeichnen nicht dasselbe: ein Volk 
kann mehrere Staaten bilden, wie die Deutschen, Itali¬ 
ener; und ein Staat kann aus mehreren Völkern be¬ 
stehen, wie Oestreich. 
3. Die Staaten sind ihrer Verfassung nach entweder 
«. Freistaaten oder Republiken, in welchen 
das Volk sich selbst Obrigkeiten auf bestimmte Zeit 
wählt (Aristokratie, Demokratie, Oligarchie, Ochlokra¬ 
tie); oder 
d. Monarchien, in welchen einer auf Lebenszeit 
regiert; diese sind entweder unumschränkt oder be¬ 
schränkt, und zwar durch geschriebene Verfassungen, 
Constitutionen, oder durch Stände. Die Alleinherr¬ 
schaft nach bloßer Willkür heißt Despotie. 
Dritter Abschnitt. 
Ozeanbeschreibung. 
§. 1 Das nördliche Eismeer. 
1. Lage: Das nördl. Eismeer liegt rings um den Nord¬ 
pol innerhalb des nördl. Polarkreises, ist von den nörd¬ 
lichen Küsten Europas, Asiens, Amerikas eingeschlossen, 
und steht mit dem atlantischen und großen Ozean in 
Verbindung.
	        
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