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streifen, und noch kein anderes Eigenthum kennen,
als ihre Waffe und ihre Beute; höher stehen
b. die Völker, welche als Hirten mit ihren Heerden in
den Steppen umherziehen (Nomaden), sie haben ihre
Heerden als Eigenthum, aber keine feste Wohnsitze;
am höchsten endlich
c. die eigentlichen Culturvölker, welche im Besitze von
Eigenthum und festen Wohnsitzen vorzugsweise Acker¬
bau oder Handel treiben.
§. 3 Staat.
1. Nur Völker mit festen Wohnsitzen können Staaten
bilden, die andern leben in Horden.
2. Staat und Volk bezeichnen nicht dasselbe: ein Volk
kann mehrere Staaten bilden, wie die Deutschen, Itali¬
ener; und ein Staat kann aus mehreren Völkern be¬
stehen, wie Oestreich.
3. Die Staaten sind ihrer Verfassung nach entweder
«. Freistaaten oder Republiken, in welchen
das Volk sich selbst Obrigkeiten auf bestimmte Zeit
wählt (Aristokratie, Demokratie, Oligarchie, Ochlokra¬
tie); oder
d. Monarchien, in welchen einer auf Lebenszeit
regiert; diese sind entweder unumschränkt oder be¬
schränkt, und zwar durch geschriebene Verfassungen,
Constitutionen, oder durch Stände. Die Alleinherr¬
schaft nach bloßer Willkür heißt Despotie.
Dritter Abschnitt.
Ozeanbeschreibung.
§. 1 Das nördliche Eismeer.
1. Lage: Das nördl. Eismeer liegt rings um den Nord¬
pol innerhalb des nördl. Polarkreises, ist von den nörd¬
lichen Küsten Europas, Asiens, Amerikas eingeschlossen,
und steht mit dem atlantischen und großen Ozean in
Verbindung.