beim Zügel und zieht es bis zur vierten oder fünften Ab¬
teilung des Palasthofes. Dann übernimmt es der Grotz-
archivar und führt es am Zügel bis zum Tor. Ebenso
verfährt er, wenn der Kaiser absteigen will: er führt nämlich
dann das Pferd vom Tor bis zu dem vorgenannten Punkt,
wo es wieder der (Dberstallmeister in (Empfang nimmt,
der es bis zu der Absteigestelle führt. 3st aber der Dber¬
stallmeister gerade auswärts, so fällt diese Handlung in
ihrem ganzen Umfang dem Großarchivar zu, und ist auch
dieser abwesend, so hat der angesehenste Würdenträger
das Pferd vorzuführen.
Es ist Vorschrift, daß an jedem Tage sieben Pferde
bereitstehen müssen, die daher auch Sattelpferde heißen,
und die den Kaiser erwarten, wenn er eins von ihnen
zu reiten wünscht. Die übrigen Pferde folgen, die daher
auch Handpferde heißen. Der angegebene Lomes hat die
Erlaubnis, jedes beliebige kaiserliche Pferd in den Mar st all
zu reiten, es auf dem Hofe zu tummeln und einzureiten
und wieder im Mar st all abzusitzen, jedoch, wie gesagt,
immer nur innerhalb des Hofes; dagegen darf weder er noch
sonst jemand aus ihm hinaus-, noch in ihn hineinreiten.
Müssen aber irgendwelche Würdenträger auf dem Hofe
reiten, so gehen sie zu $uß hinein und steigen erst dann
zu Pferde. Ebenso steigen sie heim hinausgehen ab und
gehen zu $uß hinaus. Der domes darf in Gegenwart des
Kaisers jedes beliebige kaiserliche Handpferd reiten, nicht
aber in seiner Abwesenheit. Es muß jedoch dann erst eine
Decke über das Hinterteil des Pferdes gelegt werden, die
noch die Hälfte des Sattels mit bedeckt; auch darf er nirgends
anderswohin reiten als nur bis zum Stallmeisteramt (?).
Auch das ist Vorschrift, daß alljährlich zur Gsterzeit
sowohl die kaiserlichen Sättel wie die Zäume und Decken
sämtlich erneuert werden müssen, während die alten der
domes erhält, d. H. die Sättel mit den Steigbügeln sowie
die Zäume mit den Troddeln.
Daß beim Ausritt des Kaisers besondere kaiserliche
Handpferde folgen, soll folgende Veranlassung haben. Als
Kaiser Theophilos, der sehr gerecht war, einmal ausritt,
sei ihm eine $rau in den weg getreten, die ihm zurief,
daß das Pferd, das der Kaiser reite, ihr Eigentum sei. Als
99 7 *