Ludwig von Gottes Gnaden, Großherzog von Ba¬
den/ Herzog zu Zahringen/ Landgraf zu Nellenburg,
Graf zu Salem, Petershausen und Hanau rc.
i^Vjr haben Uns auf das unterthänigste Ansuchen des Stadt»
Pfarrers Dittcnbergcr zu Heidelberg, gnädigst bewogen gefunden,
demselben für die zweite und etwa noch folgenden Auflagen seiner
Geographie für Mittelschulen ein ausschließliches Privilegium in
der Art zu ertheilen, das; dieses Lehrbuch in den nächsten dreißig
Jahren, auch wenn der Verfasser vor deren Ablauf sterben sollte,
im Großherzogthum weder nachgedruckt, noch auswärtiger Nach¬
druck verkauft werden darf. Damit nun gedachter Stadtpfarrer
Dittcnbergcr bei diesem ihm von Uns ertheilten Privilegillm ge¬
schützt werde, verbieten Wir allen und jedem Unterthan, besonders
aber allen Buchdruckern und Buchhändlern in Unserm Großher-
zvgthume alles Ernstes, besagtes Lehrbuch innerhalb des bemerkten
Zeitraums vou dreißig Jahren nachzudrucken, oder einen auswärti¬
gen Nachdruck desselben in den diesseitigen Landen zu verkaufen, wid¬
rigenfalls derjenige, welcher dagegen handelt, nicht nur mit einer
Strafe von Einhundert Neichsthalern belegt, sondern auch die
Confiscation aller Exemplare des Nachdruckes zum Vortheil des
rechtmäßigen Verlegers, und Erstattung des Ladenpreises der
Verlagsausgabe an denselben, für die bereits abgegebene Anzahl
Exemplare, erkannt werden soll.
Dessen zur Urkund haben Wir gegenwärtiges Privilegium
eigenhändig unterzeichnet und mit dem Staatssiegel versehen
lassen.
Signatum Carls ruhe den 12. Februar 1827.
(L. 8.)
Ludwig.
Bei Verhinderung des Ministers des Innern
der Ministerial-Direktor
L. Winter.
Auf Befehl Seiner Königlichen Hoheit
Barak.