Teulsckland
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innern administrativen Verhältnisse der einzelnen Bundes¬
staaten l'egt außerhalb der Gränzen ihrer Competer;, aus¬
genommen im Fall der verweigerten Justiz, und wenn, wie
bei Streit gkeiten zwischen dem Regenten und feinen Unter¬
thanen , die innere Ruhe des Landes gefährdet und dadurch
auch die allgemeine Sicherheit bedroht werden sollte:c. In
einigen Fällen findet auch eine Verwendung des Bundestags
Statt, wenn der Unterthan eines teutschen Bundesstaats
eine Reklamation oder Beschwerde gegen eine auswärtige
Regierung führt. Endlich ist auch eine Übereinkunft ge¬
troffen worden über die auswärtigen Verhältnisse,
so weit sie itzt bestimmt werden konnten; nach derselben ist
der teutsche Bund in die Reihe der europäischest Mächte ein¬
getreten, und hat deswegen die nöthigen Bekanntmachungs¬
schreiben an alle europäischen Machte und den nordamerika¬
nischen Freistaat erlassen, das erstemal in teutscher Sprache
mit einer lateinischen oder französischen Uebersetzung, in
künftigen Schreiben jedoch ausschließlich nur in französischen
Uebersehungen. Zur Deckung der beim Bundestag nöthigen
Kosten bezahlte im Nov. igi6 vorläufig jede der 17 Stim¬
men der engern Versammlung 2000 Fl. Rhein, an die
Bundeskanzlei.
In Teutschland find 25 Ritterorden, ohne die
Ehrenzeichen.
Die Einkünfte der sämtlichen teutschen Bundesstaaten
betragen 201,229,084 Gulden. Wenn man den Ertrag der
Staatsdomainen und Regalien auf \ dieser Einkünfte rech¬
net, so beträgt der Beitrag jedes Teutschen 5 Fl. 16 Kr.
(der Brite zahlt im Frieden jährlich 11 Fl. 25 Kr., der
Franzose 9 Fl. 54 Kr., der Niederländer 9 Fl. 24 Kr., der
Russe 2 Fl. 1 Kr.). Die Staatsschulden belaufen sich
über 500 Mill. Gulden.
Nach den der Bundesversammlung am 12. Oct. igig
vorgelegten Grundzügen der Kriegsverfassung der teut¬
schen Bundesstaaten, die am 11. Febr. 1319 als eine Vor--
arbeit und Grundlage angenommen worden, besteht das
Dundesheer aus > p. C. der Bevölkerung aller Bundes¬
staaten, und die Bundesmatrikel ist vorläufig auf 5 Jahre
angenommen. Die Reserve des Bundesheers besteht aus
i P C. der Bevölkerung, die in allen Bundesstaaten auf¬
gestellt wird, so wie die Contingente des Heers ausrücken;
ß der Reserve werden für außerordentliche Falle als Ver¬
stärkung zur Ausrückung bereit gehalten; das letzte 4 bleibt
in jedem Bundesstaat als Stamm zurück, und wird nach