Teutschland. Sachsen. 421 
der Stempelimpost rc. In der Oberlausih werden alle Steuern 
in Mundgut- oder Rittergutsstenern, und in Rauch- oder 
Unterthanensteuern abgetheilt. In Ansehung der Steuer¬ 
freiheit ist neuerlich bestimmt worden, daß die vor dem 
22. Juni 1661 bewilligte auch fernerhin ihrem buchstäblichen 
Inhalte nach in voller Wirksamkeit bleibe; dagegen sind die 
nach diesem Zeitpunkte bewilligten Steuerbefreiungen mit 
einigen Einschränkungen außer Kraft gesetzt, so daß nach 
Ablauf einer dreijährigen Frist, binnen welcher die vorhan¬ 
denen Eremtionsurkunden vorzulegen sind, die Besteuerung 
solcher Grundstücke ihren Anfang nimmt, falls nicht der Kö¬ 
nig in einzelnen Fällen bei vorhandenen erheblichen Ursachen 
die fernere Wirksamkeit solcher Ste'uerbefreiungen bewilligt. 
Auch in der im Jan. 1819 wegen der Fleischsteuer erschienenen 
Verordnung sind die Rittergutsbesitzer ausdrücklich von der 
Erlegung derselben ausgenommen. Die Staatseinkünfte 
betragen 6 Mill. Nthlr., und die S t a a t s sch n l d e n unge¬ 
fähr 24 Mill. Rthlr. Ein Theil der vor der Theilung des 
Landes gemachten Schulden fallt, nach dem S.413 erwähnten 
Frieden, dem König von Preußen zu, der auch, nach der Be¬ 
kanntmachung vom 25. Nov. 1^15, von den für Sachsen 
creirten 5 Mill. Rthlr. Cassenbillets die Aversional- 
summe von 1,810,000 Rthlr. übernahm. Nach dem sächs. 
Publicandum vom Jan. 1316 sind die in Sachsen bleiben¬ 
den 8,190,060 Rthlr. an Cassenbillets (zu 1 und 2 Rthlr.) 
auf 2,500,000 Rthlr. durch Vernichtung der über dieses 
Quantum vorhandenen Anzahl herabgesetzt. Zum Behuf 
der Cassenbilletsauswechselung ward im April 131? ein An¬ 
lehn von 500,000 Rthlr. in Conventionsmünze gemacht, 
das außer 5 p* C. Zinsen noch eine jährliche Prämie von 1 
p. C. tragen und nach 6 Jahren, also von 1325 an, mit 
50,000 Rthlr. jährlich zurückbezahlt werden soll. Zur Sicher¬ 
heit ward 1 Mill. Rthlr. in landschaftlichen Obligationen 
auf dem Rathhause zu Leipzig deponirt. Die Obligationen 
lauten auf 1000, 500, 200, 100 und 50 Rthlr. Vom 2. 
Nov. 1813 an wurden zu Dresden die Cassenbillets gegen 
klingende Münze umgewechselt, bis zum 1. Febr. 1319 nur 
zu 23 Gr. 3 Pf., und vom 1. März 1319 an zu 23 Gr. 
9 Psi für den Papierthaler. — Der Milirairaufwand ist 
auf dem Landtage 1317 von 1,666,666 Rthlr. auf 1,046,666 
Rthlr. verringert worden. Zur Abtragung der alten Staats¬ 
schulden, soviel derselben nach der Auseinandersetzung mit 
Preußen dem Königreich zur Last bleiben, müssen jährlich 
713/533 Nthlr. bestimmt werden. — Nach der Verordnung
	        
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