Teutschland. Sachsen. 421
der Stempelimpost rc. In der Oberlausih werden alle Steuern
in Mundgut- oder Rittergutsstenern, und in Rauch- oder
Unterthanensteuern abgetheilt. In Ansehung der Steuer¬
freiheit ist neuerlich bestimmt worden, daß die vor dem
22. Juni 1661 bewilligte auch fernerhin ihrem buchstäblichen
Inhalte nach in voller Wirksamkeit bleibe; dagegen sind die
nach diesem Zeitpunkte bewilligten Steuerbefreiungen mit
einigen Einschränkungen außer Kraft gesetzt, so daß nach
Ablauf einer dreijährigen Frist, binnen welcher die vorhan¬
denen Eremtionsurkunden vorzulegen sind, die Besteuerung
solcher Grundstücke ihren Anfang nimmt, falls nicht der Kö¬
nig in einzelnen Fällen bei vorhandenen erheblichen Ursachen
die fernere Wirksamkeit solcher Ste'uerbefreiungen bewilligt.
Auch in der im Jan. 1819 wegen der Fleischsteuer erschienenen
Verordnung sind die Rittergutsbesitzer ausdrücklich von der
Erlegung derselben ausgenommen. Die Staatseinkünfte
betragen 6 Mill. Nthlr., und die S t a a t s sch n l d e n unge¬
fähr 24 Mill. Rthlr. Ein Theil der vor der Theilung des
Landes gemachten Schulden fallt, nach dem S.413 erwähnten
Frieden, dem König von Preußen zu, der auch, nach der Be¬
kanntmachung vom 25. Nov. 1^15, von den für Sachsen
creirten 5 Mill. Rthlr. Cassenbillets die Aversional-
summe von 1,810,000 Rthlr. übernahm. Nach dem sächs.
Publicandum vom Jan. 1316 sind die in Sachsen bleiben¬
den 8,190,060 Rthlr. an Cassenbillets (zu 1 und 2 Rthlr.)
auf 2,500,000 Rthlr. durch Vernichtung der über dieses
Quantum vorhandenen Anzahl herabgesetzt. Zum Behuf
der Cassenbilletsauswechselung ward im April 131? ein An¬
lehn von 500,000 Rthlr. in Conventionsmünze gemacht,
das außer 5 p* C. Zinsen noch eine jährliche Prämie von 1
p. C. tragen und nach 6 Jahren, also von 1325 an, mit
50,000 Rthlr. jährlich zurückbezahlt werden soll. Zur Sicher¬
heit ward 1 Mill. Rthlr. in landschaftlichen Obligationen
auf dem Rathhause zu Leipzig deponirt. Die Obligationen
lauten auf 1000, 500, 200, 100 und 50 Rthlr. Vom 2.
Nov. 1813 an wurden zu Dresden die Cassenbillets gegen
klingende Münze umgewechselt, bis zum 1. Febr. 1319 nur
zu 23 Gr. 3 Pf., und vom 1. März 1319 an zu 23 Gr.
9 Psi für den Papierthaler. — Der Milirairaufwand ist
auf dem Landtage 1317 von 1,666,666 Rthlr. auf 1,046,666
Rthlr. verringert worden. Zur Abtragung der alten Staats¬
schulden, soviel derselben nach der Auseinandersetzung mit
Preußen dem Königreich zur Last bleiben, müssen jährlich
713/533 Nthlr. bestimmt werden. — Nach der Verordnung