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Afrika.
das Gesetz an, daß vom I. iZoZ an der Sklavenhandel
abgeschafft seyn sdllle, und am 14. M-ai rgtr erhob der
König von England durch seine Zustimmung die in beiden
-Häusern durchgegangene Bill zum Gesetz, wodurch der
Sklavenhandel für Felonie (öffentliches Criminalverbrechen)
erklärt und mit Deportation auf höchstens 14 oder Mit Ein¬
sperrung bei harter Arbeit auf Z — 5 Jahre bestraft wird.
Das Schiffsvolk und die untern Beamten auf einem Schiff,
das den Sklavenhandel treibt, erhalten, wenn sie davon
wissen, Gefängnißstrafe von höchstens 2 Jahren-. Das Gesetz
erlaubt nur die Transportirung der Sklaven von einer eng¬
lischen Kolonie zur andern. Andre Nationen folgten aber
nicht diesem nachahmungswürdigen Beispiele, und im I.
rgio wurden meistens aus den Gegenden zwischen dem Cap
Palmas und Vengúela unter portugiesischer Flagge, grö߬
tenteils von Engländern, 70— Zo,ooo Neger ausgeführt,
und der König von Portugal und Drasiliew gestattete als
Prinz-Regent durch die Akte vom zo. Nov. 1Z13 fort-'
dauernd die Einfuhr von Negersklaven, weil die Bevölkerung
des portugiesischen Südamerika zum Anbau des Landes und
Betrieb der Gewerbe nicht hinreiche. Die Vernichtung der
Tyrannei in Europa brachte auch den Negern Heil! Nach
dem pariser Frieden zwischen Frankreich und England vom
30. Mai 1Z14 sollte der französische Negerhandel auf die
Fälle in einem Zeiträume von Z Jahren aufhören, und in
dieser Zwischenzeit kein Sklavenhändler Neger anderswo ein¬
bringen und verkaufen, als in den Kolonien des Staats,
zu denen er gehört. Auch nach dem Beschluß des Fürsten
von Holland (itzigen Königs der Niederlande) vom 15.
Juni agi4 soll aus keinem Hafen der vereinigten Nieder¬
lande ein Schiff ausclarirt werden, das Neger von Afrika
abholen Und nach Amerika überführen soll ," auch sollen keine
zum Negerhandel bestimmten Fahrzeuge in den niederländi¬
schen Factoreien an Guineas Küste zugelassen werden. Seit
der Abschaffung des Sklavenhandels bis 1814 haben die
Engländer I24 mit Sklaven beladene Schiffe genommen
Und fast alle condemnirt. Die Neger wurden zum Theil
nach Sierra Leona gebracht, und ihr Unterhalt kostete Eng¬
land im I. Igiz. 4039 Pf. St. Andre dieser freien Neger
müssen sich auf 14 Jahre für Kost und Kleidung bei Pflan¬
zern in Westindien verdingen, was man ihre Lehrjahre
nennt. Während dieser 14 Jahre arbeiten sie, wie die
wahren Sklaven, und da die Neger früh altern, so sind sie
nach Verlauf dieser Zeit so erschöpft, daß sie froh sind.