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Afrika. 
das Gesetz an, daß vom I. iZoZ an der Sklavenhandel 
abgeschafft seyn sdllle, und am 14. M-ai rgtr erhob der 
König von England durch seine Zustimmung die in beiden 
-Häusern durchgegangene Bill zum Gesetz, wodurch der 
Sklavenhandel für Felonie (öffentliches Criminalverbrechen) 
erklärt und mit Deportation auf höchstens 14 oder Mit Ein¬ 
sperrung bei harter Arbeit auf Z — 5 Jahre bestraft wird. 
Das Schiffsvolk und die untern Beamten auf einem Schiff, 
das den Sklavenhandel treibt, erhalten, wenn sie davon 
wissen, Gefängnißstrafe von höchstens 2 Jahren-. Das Gesetz 
erlaubt nur die Transportirung der Sklaven von einer eng¬ 
lischen Kolonie zur andern. Andre Nationen folgten aber 
nicht diesem nachahmungswürdigen Beispiele, und im I. 
rgio wurden meistens aus den Gegenden zwischen dem Cap 
Palmas und Vengúela unter portugiesischer Flagge, grö߬ 
tenteils von Engländern, 70— Zo,ooo Neger ausgeführt, 
und der König von Portugal und Drasiliew gestattete als 
Prinz-Regent durch die Akte vom zo. Nov. 1Z13 fort-' 
dauernd die Einfuhr von Negersklaven, weil die Bevölkerung 
des portugiesischen Südamerika zum Anbau des Landes und 
Betrieb der Gewerbe nicht hinreiche. Die Vernichtung der 
Tyrannei in Europa brachte auch den Negern Heil! Nach 
dem pariser Frieden zwischen Frankreich und England vom 
30. Mai 1Z14 sollte der französische Negerhandel auf die 
Fälle in einem Zeiträume von Z Jahren aufhören, und in 
dieser Zwischenzeit kein Sklavenhändler Neger anderswo ein¬ 
bringen und verkaufen, als in den Kolonien des Staats, 
zu denen er gehört. Auch nach dem Beschluß des Fürsten 
von Holland (itzigen Königs der Niederlande) vom 15. 
Juni agi4 soll aus keinem Hafen der vereinigten Nieder¬ 
lande ein Schiff ausclarirt werden, das Neger von Afrika 
abholen Und nach Amerika überführen soll ," auch sollen keine 
zum Negerhandel bestimmten Fahrzeuge in den niederländi¬ 
schen Factoreien an Guineas Küste zugelassen werden. Seit 
der Abschaffung des Sklavenhandels bis 1814 haben die 
Engländer I24 mit Sklaven beladene Schiffe genommen 
Und fast alle condemnirt. Die Neger wurden zum Theil 
nach Sierra Leona gebracht, und ihr Unterhalt kostete Eng¬ 
land im I. Igiz. 4039 Pf. St. Andre dieser freien Neger 
müssen sich auf 14 Jahre für Kost und Kleidung bei Pflan¬ 
zern in Westindien verdingen, was man ihre Lehrjahre 
nennt. Während dieser 14 Jahre arbeiten sie, wie die 
wahren Sklaven, und da die Neger früh altern, so sind sie 
nach Verlauf dieser Zeit so erschöpft, daß sie froh sind.
	        
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