Regierung'.
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thum. anzuordnen und darauf zu sehen, daß derselbe,
dieser Anordnung gemäß, verwaltet wird.
VII. Das G ehe ime - Ca bin et legt Ihro Kö¬
niglichen Hoheit dem Kurfürsten alle schriftlichen An¬
träge des Staats -Ministerii und der General-Controlle,
so wie zur allerhöchsten Einsicht geeignete Berichte, Ge¬
suche und Beschwerden vor und fertiget die deshalb ge¬
faßten Beschlüsse aus.
§. 9. Die Kurhessische Armee bestehet:
I. Infanterie.
Ein Leib-Garde-Regiment nebst Jager-Bataillon,
zahlt 1725 Mann.
Erstes Linien-Infanterie-Regiment Kurprinz, aus
3 Bataillon bestehend, zahlt 1725 Mann.
Zweites Linien-Infanterie-Regiment, 3 Bataillon,
mit 1725 Mann.
Drittes Linien-Infanterie-Regiment, 3 Bataillon,
von 1725 Mann.
Mithin 12 Bataillons von 6900 Mann Infanterie.
II. Artillerie.
Zwei sechspfündkge Fuß-Batterien; eine sechspfün-
dige reitende Batterie mit einer Handwerks-
Compagnie, zusammen aus 304 Mann und
106 Pferden bestehend.
III. Cavallerie.
Eine Escadron Garde du Corps mit 130 Mann.
Erstes Husaren-Regiment, bestehend aus 435
Mann.
Zweites Husaren - Regiment, von 435 Manu;
mithin 1000 Mann Cavallerie.