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Verbot ausdrücklich auf die Investitur der Bischöfe durch den König
an. Er erklärte ferner die simonistischen und unzüchtigen (ver¬
heirateten) Priester ihrer Stellen verlustig und forderte die Laien
auf, die von ihnen vollzogenen kirchlichen Handlungen zu meiden
und sie durch ihr Einschreiten zur Vernunft zu bringen. Gleichzeitig
verurteilte Gregor einen Erzbischof und drei Bischöfe Deutschlands,
drei italienische Prälaten und fünf Räte des Königs zu kirchlichen
Strafen.
Ziel Gregors: Durchführung der Reformideen, Befreiung des
Episkopats vom Königtum und Unterwerfung des Episkopats unter Rom.
Das Ziel betraf das Gebiet des Religiös-Sittlichen und das Gebiet der
kirchlichen Organisation und Disziplin.
Mittel Gregors: Revolutionisiernng der Massen gegen den
Episkopat.
Beurteilung seiner Ziele.
Ehelosigkeit der Priester (Zölibat). Autorität der Bibel:
Jesus hat die Ehe seinen Jüngern freigegeben (Matth. 19, 11 ff.), Paulus
den Korinthern angeraten (1. Kor. 7, 1—6) —; Autorität der alten
Ktrche: es gab verheiratete Priester —; sittliche Bedenken: Unzucht — -
kirchliche Bedenken: der Priester ohne Verständnis für das Familienleben.'
Verbot der Simonie: völlig berechtigt.
Verbot der I n v e st i t u r: Seit Otto I. beruhte die Macht des deutschen
Königs vorwiegend in der Treue der Bischöfe und Äbte; nur auf Grund der
Investitur und des Lehenseides waren die Bischöfe dein König zur Treue
verpflichtet. Fiel das Recht der Investitur durch den König, so waren
die Bischöfe wohl dem Papst zum Gehorsam verpflichtet, nicht aber dem
Könige: die Verfügungsgewalt des Königs über das Bischofsgut war da¬
hin. Also war Gregors Verbot ein Hieb nach der Pfahlwurzel der deut¬
schen Königsmacht, es war, vom Standpunkte des deutschen Staates aus
betrachtet, Revolution. Also mußte Heinrich IV. kämpfen um
die Erhaltung der königlichen Macht. Ob er's konnte, durch
sich und durch viele und treue Verbündete?
7. Stellung des Episkopats, der Laien und Heinrichs gegen
Gregor. Der Episkopat war im allgemeinen gegen Gregor. Bischof
Hermann von Bamoerg z. 33., am 20. Avril 1075 exkommuniziert,
fügte sich nicht, mochte auch der Klerus die Gemeinschast mit dem
Gebannten abbrechen, so behauptete er sich doch noch im Besitz des
Bistums, gestützt auf seine Vasallen und Dienstleute; er war eben
nicht nur Bischos, sondern auch deutscher Fürst. Gegen das Zölibats-
geoot erhob die Mainzer Oktoberfhnode 1075 stürmischen Wider¬
spruch. Der Bischof von Passau wurde, als er die römische Bulle
am zweiten Weihnachtstage in der Kirche verlas, persönlich bedroht.
^n der Laienwelt, bei den Massen aber sand Gregors Verbot
vielfach Beifall; die Laienwelt wünschte von den Geistlichen bk Er¬
füllung des asketischen Lebensideals. Man befolgte vielerorts den
V ä r, Deutsche Geschichte. m. Q