Full text: Erzählungen aus der deutschen und mecklenburgischen Geschichte

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Verbot ausdrücklich auf die Investitur der Bischöfe durch den König 
an. Er erklärte ferner die simonistischen und unzüchtigen (ver¬ 
heirateten) Priester ihrer Stellen verlustig und forderte die Laien 
auf, die von ihnen vollzogenen kirchlichen Handlungen zu meiden 
und sie durch ihr Einschreiten zur Vernunft zu bringen. Gleichzeitig 
verurteilte Gregor einen Erzbischof und drei Bischöfe Deutschlands, 
drei italienische Prälaten und fünf Räte des Königs zu kirchlichen 
Strafen. 
Ziel Gregors: Durchführung der Reformideen, Befreiung des 
Episkopats vom Königtum und Unterwerfung des Episkopats unter Rom. 
Das Ziel betraf das Gebiet des Religiös-Sittlichen und das Gebiet der 
kirchlichen Organisation und Disziplin. 
Mittel Gregors: Revolutionisiernng der Massen gegen den 
Episkopat. 
Beurteilung seiner Ziele. 
Ehelosigkeit der Priester (Zölibat). Autorität der Bibel: 
Jesus hat die Ehe seinen Jüngern freigegeben (Matth. 19, 11 ff.), Paulus 
den Korinthern angeraten (1. Kor. 7, 1—6) —; Autorität der alten 
Ktrche: es gab verheiratete Priester —; sittliche Bedenken: Unzucht — - 
kirchliche Bedenken: der Priester ohne Verständnis für das Familienleben.' 
Verbot der Simonie: völlig berechtigt. 
Verbot der I n v e st i t u r: Seit Otto I. beruhte die Macht des deutschen 
Königs vorwiegend in der Treue der Bischöfe und Äbte; nur auf Grund der 
Investitur und des Lehenseides waren die Bischöfe dein König zur Treue 
verpflichtet. Fiel das Recht der Investitur durch den König, so waren 
die Bischöfe wohl dem Papst zum Gehorsam verpflichtet, nicht aber dem 
Könige: die Verfügungsgewalt des Königs über das Bischofsgut war da¬ 
hin. Also war Gregors Verbot ein Hieb nach der Pfahlwurzel der deut¬ 
schen Königsmacht, es war, vom Standpunkte des deutschen Staates aus 
betrachtet, Revolution. Also mußte Heinrich IV. kämpfen um 
die Erhaltung der königlichen Macht. Ob er's konnte, durch 
sich und durch viele und treue Verbündete? 
7. Stellung des Episkopats, der Laien und Heinrichs gegen 
Gregor. Der Episkopat war im allgemeinen gegen Gregor. Bischof 
Hermann von Bamoerg z. 33., am 20. Avril 1075 exkommuniziert, 
fügte sich nicht, mochte auch der Klerus die Gemeinschast mit dem 
Gebannten abbrechen, so behauptete er sich doch noch im Besitz des 
Bistums, gestützt auf seine Vasallen und Dienstleute; er war eben 
nicht nur Bischos, sondern auch deutscher Fürst. Gegen das Zölibats- 
geoot erhob die Mainzer Oktoberfhnode 1075 stürmischen Wider¬ 
spruch. Der Bischof von Passau wurde, als er die römische Bulle 
am zweiten Weihnachtstage in der Kirche verlas, persönlich bedroht. 
^n der Laienwelt, bei den Massen aber sand Gregors Verbot 
vielfach Beifall; die Laienwelt wünschte von den Geistlichen bk Er¬ 
füllung des asketischen Lebensideals. Man befolgte vielerorts den 
V ä r, Deutsche Geschichte. m. Q
	        
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