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S. Der nordische «rieg 1700—1721.
Gleichzeitig mit jbem spanischen Erfolgekrieg wurde der
nordische Krieg (1700-1721) geführt. Schweden war seit dem
westfälischen Frieden die bedeutendste Macht des Nordens und
erregte die Eifersucht Dänemarks, Polens und besonders Ruß-
Kembs, das durch Peter den Großen (1682—1725) bedeutend
gehoben war; biesen Mächten schien bie Gelegenheit zum An-
griff günstig, weil auf bem schwebischen Throne ein ganz junger
König saß, ber burch seine spätere Halsstarrigkeit unb Toll-
kühnheit bekannte Karl XII. Aus bem Kriege ging Schweden
geschwächt, als Macht zweiten Ranges, Rußlanb, bas
in bem Vertrage zu Nystadt 1721 Livlanb, Efthlanb, Jnger-
mannlanb unb einen Theil von Carelien erhielt, als euro¬
päische Großmacht hervor.
Auch in Deutschland spielte ber Krieg, und
beutsche Fürsten nahmen Antheil an bemselben,
nämlich ber Kurfürst August II. von Sachsen, ber zugleich
König von Polen war. unb der König von Preußen, Friedrich
Wilhelm I.
Auch Deutschland fiel ein Stück schwedischer Beute zu:
Hannover erhielt 1719 für eine Geldentschädigung Bremen und
Verden, Preußen im Frieden zu Stockholm (1720), wie wir
gesehen haben, einen weitern Theil von Pommern.
10. Die pragmatische Sanktion.
Der Kaiser Karl VI. (1711—1740) hatte keine männ¬
lichen Erben. Es war ihm alles darum gelegen, seiner Tochter
Maria Theresia die Erbfolge zu sichern.
Er trat 1721 mit einer Erbfolgeordnung vor, der söge-
nannten pragmatischen Sanction, welche die Untheilbarkeit seiner
Länder und die Erbfolge seiner Töchter und deren Nachkommen
festsetzte. Im Falle des Aussterbens dieser Linie sollten die
Töchter Josefs I. und deren Nachkommen als Erben eintreten.
Es gelang dem Kaiser, unterstützt durch die diplomatischen