Full text: Kurzer Abriß der neuen Geographie

Die neuere Zeit. 
Einleitung. 
§ 109. Die neuere Geschichte umfaßt die Zeit vom Anfange 
der großen Kirchentrennung i. I. 1517 bis auf die Gegenwart. Gegen 
Ende des Mittelalters trafen mehrere Umstände zusammen, welche nicht 
bloß die Stellung des Adels, der Geistlichkeit und der Städte mächtig 
veränderten, sondern auch auf die gegenseitige Beziehung der Staaten 
zueinander von dem wichtigsten Einflüsse waren. 
A. Die Stellung der Stände wurde durch mancherlei Umgestaltungen 
aus den verschiedensten Gebieten des Lebens eine wesentlich andere. 
1. Das Kriegswesen erhielt durch Erfindung des Schießpulvers 
einen ganz anderen Charakter. 
Schon in früher Zeit war die Bereitung des Pulvers aus Kohle, 
Schwefel und Salpeter den Chinesen bekannt. Die Araber in Spanien 
benutzten es bereits im 13. Jahrhundert zu Feuerwerken und zur Spreu- 
gung und gebrauchten in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts Kanonen 
bei der Belagerung einer Festung. In Deutschland soll der Franziskaner- 
mönch Berthold Schwarz, welcher um 1330 in Freiburg lebte. das 
Pulver erfunden oder es doch für den Kriegsgebrauch zweckmäßiger her- 
gestellt haben. In der Schlacht bei Crecy 1346, bei den Franzosen in 
der Schlacht bei Azincourt (1415), bei den Deutschen in den Husiten- 
kriegen findet sich die Anwendung des schweren Geschützes. In Frankreich 
wurde das Geschützwesen zuerst unter Ludwig XL, in Deutschland unter 
Maximilian I. weiter ausgebildet. Schon vor der Einführung der neuen 
Schußwaffen schuf der französische König Karl VII. aus Beisteuern ber 
Stände das erste stehende Heer, bie Reiterei ber Gens d'armes. Bald 
folgten andere Herrscher seinem Beispiele. Eine eigentümliche Form nahm 
das Söldnerwesen unter der Hand der Condottieri an, welche wie Franz 
Sforza in Mailand eine Anzahl Soldaten anwarben (condotti), die sie 
aus ben Erträgen bes Krieges selbst unterhielten. 
Die Einführung ftehenber Heere hatte eine bebeutenbe Hebung ber 
königlichen Macht zur Folge, zumal ba meistens gleichzeitig eine regel- 
mäßige Besteuerung eingeführt würbe. Der Abel, welcher bisher im
	        
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