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Europa.
8) DieBretons in der Bretagne (1 Mill.) sind rein kel¬
tischer Abkunft. 4) Die Basken, an den Pyrenäen
(110,000) sind Nachkommen der alten Jberier. 5) Die
Wallonen und Flamländer sind keltischen und ger¬
manischen Ursprungs. 6) Die Gaskogner sind Franzo¬
sen mit baskischer Beimischung. 7) Die Corsen sind Jta-
liäner. Dazu kommen noch Juden, durch das ganze Land
zerstreut; Zigeuner (Gitanos) in den an Spanien gren¬
zenden Landschaften; Cagots, in den'Gebirgen von Bi-
gorre, eine Art Cretins. Die Sprache ist eben so ver¬
schieden. Die französische ist vorherrschend. Sie stammt
aus dem Lateinischen und ist mit keltischen und germani-
schen Wörtern vermischt; zerfällt in zwei Hauptdialekte, die
Mundart Südfrankreichs (langue d’Oc) und in die Mund¬
art Nordfrankreichs (die vorherrschende langue d’Oui). Die¬
ser Dialekt ist als Umgangssprache in einem großen Theile
der Erde bekannt. Die alte keltische Sprache lebt noch in
dem Kymrischen oder Armorischen der Bretagne. Es
ist dieß das Altbrirische, wie es'noch in Wales gesprochen
wird. Das Baskische scheint mit dieser Sprache nahe
verwandt. Die Wallonen, Flamländer und Gaskogner re¬
den gemischte, die Corsen italiänische Dialekte. In der ehe¬
maligen Provence wird noch die provenyalische Sprache ge¬
redet, ein Gemisch aus Französisch, Spanisch, Italiänisch,
Griechisch, mit deutschen Anklängen. Der Nationalcha¬
rakter der Franzosen ist im Allgemeinen: Jugendlicher
Sinn. Alle Tugenden und Fehler der Jugend vereinigen
sich in der Hauptmasse des Volks: Körpergewandtheit, Leb¬
haftigkeit, Geselligkeit, Leichtsinn, Eitelkeit, Ruhmsucht, Ta¬
pferkeit bis zur Verwegenheit. Der Franzose lebt in und
für die Gegenwart, hat weniger Ausdauer, Tiefe und Ge¬
müth, als der Deutsche.
Religion und Gesittung. Die Bewohner sind
der Mehrzahl nach römisch-katholisch, doch durch frühere
Verträge dem Einflüsse des Papstes weniger unterworfen
(gallicanische Kirche). Die P ro test a n ten (1,100,000,),
meist Reformirte, auch Mennoniten und Quäker, 2000 und
Juden (64,000) haben nicht bloß freie Religionsübung,
sondern ganz 'gleiche bürgerliche Rechte und können
zu jedem Amte gelangen, wenn das Amt selbst nicht mit
dem Kirchenglauben im Widerspruch steht. Hinsichtlich der