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II. Länderbeschreibung.
Hochland, letzteres auf der pyrenäischen und scandinavischen
Halbinsel vorherrschend. Hoch-Europa enthalt also folgende
Lander: Portugal, Spanien, Italien, Griechenland, die
Türkei, Siebenbürgen, Galicien, die Schweiz, Norwegen und
Schweden. ZuNieder-Europa gehören Preußen, Holland,
Dänemark, Rußland und Polen. Dagegen sind Ungarn,
Deutschland, Frankreich, Belgien, Großbritannien, Ireland,
Island als solche anzusehen, die nicht wie die erstgenannten
Lander einem der beiden Gegensatze ungetheilt angehören, son¬
dern ihrer Bodenhöhe nach theils niedereuropäisch theils hoch¬
europäisch zugleich sind.
Die Grenze von Europa bildet in N. das Eismeer, in
NW. und W. das atlantische Meer, in S. das mittelländi¬
sche und ageische Meer, welches letztere auch das grie¬
chisch e In se ln m eer, Archipelagus oder Archipel ge¬
nannt wird; in SO. die Dardanellenstraße, das Marmara-
Meer, die Straße von Constantinopel, das schwarze Meer,
der Kaukasus und das kaspische Meer; in O. die Wasser¬
scheide zwischen den Wolga- und Uralfluß-Gebieten; weiter¬
hin das uralische Gebirge oder der Ural bis zur StraßeWaigaz.
Vermöge dieser Grenze liegen das asowsche Meer, der Lauf des
Don und der Wolga ganz in Europa, die west-uralischen Län¬
der ebenfalls alle, da man sie sonst auch zu Asien rechnete.
Uber Europas Seegewässer (§. 17. 18), Hauptflüsse
(§. 36), Landesnatur (§. 39), Hauptgebirge (§.41), Völ¬
ker (§. 31), Einfluß auf die übrigen Erdtheile (§. 11. 29)
und Einteilung (§. 11) ist schon oben das Nöthigste vor¬
gekommen. Auch sind in der Übersicht §. 15. ö. die vor¬
züglichsten Halbinseln, Landspitzen und Seestädte und §. 32
die merkwürdigsten Hauptstädte Europas mitgenannt. Unter
den in §. 31 nach ihren Sprachen aufgereihten 11 europäi¬
schen Völkerstämmen sind 3 welche den Erdtheil beherrschen,
das ist der germanische, der romanische, der slavische. Zum
ersten gehören die Engländer, zu dem zweiten die Franzosen,
zu dem dritten die Russen, lauter Land- und Seemächte, die
nicht nur in Europa das Übergewicht behaupten, sondern die¬
sem kleinen Erdtheil auch die andern 4 Erdtheile untergeord¬
net erhalten. Die andern 8 europäischen (§. 31 genannten)
Völker sind in Verhältniß zu den romanischen, germanischen
und slavischen unbedeutend, dauern aber doch vermöge ihrer
Sprache als besondere Völker unter den machthabenden so
lange fort als ihre Sprache nicht ausgestorben ist..