Ter Augsburger Religionsfriede. 75
geraubte Vieh den Eigentümern ohne Verzug wieder auszuliefern.
Sobald die Gräfin von Schwarzburg der Zurückgabe gewiß war,
bedankte sie sich aufs schönste bei ihren Gästen, die sehr höflich von
ihr Abschied nahmen. Ohne Zweifel war es diese Begebenheit, die
der Gräfin Katharina von Schwarzburg den Beinamen der Helden¬
mütigen erworben. — Sie starb allgemein verehrt und betrauert
im 58. Jahre ihres Lebens und im 29. Jahre ihrer Regierung.
Die Kirche zu Rudolstadt verwahrt ihre Gebeine.
21. Der Augsburger Religionsfriede.
Lllnig, Das Teutsche Reichs-Archiv*).
2. Und damit solcher Friede auch der zwiespältigen Religion
halber, wie aus hievor bemeldeten und angezogenen Ursachen die
hohe Not des Heil. Reiches teutscher Nation erfordert, desto be¬
ständiger zwischen der Röm. Kaiserl. Majestät, Uns (Ferdinand I.),
auch Kurfürsten, Fürsten und Ständen des Heil. Reichs teutscher
Nation angestellt, aufgerichtet und erhalten werden möchte: So
sollen die Kaiserl. Majestät, Wir, auch Kurfürsten, Fürsten und
Stände des Heil. Reichs keinen Stand des Reichs von wegen der
Augspurgischen Konfession und derselbigen Lehre, Religion und
Glaubens halber mit Gewaltthat überziehen, beschädigen, verge¬
waltigen, oder in anderer Weise wider sein Conscienz, Wissen und
Willen von dieser Augspurgischen Konfessions-Religion, Glauben,
Kirchengebräuchen, Ordnungen und Ceremonien, so sie aufgerichtet
haben oder nachmals aufrichten möchten, in ihren Fürstentümern,
Landen und Herrschaft abdrängen, oder durch Mandat oder in einer
andern Gestalt beschweren oder verachten, sondern bei solcher Religion,
Glauben, Kirchengebräuchen, Ordnungen und Ceremonien . .. ruhig
und friedlich bleiben lassen, und soll die streitige Religion nicht anders
als durch christliche, freundliche, friedliche Mittel und Wege zu ein¬
helligem christlichem Verstand und Vergleichung gebracht werden.
3. Dagegen sollen die Stände, so der Augspurgischen Kon¬
fession verwandt, die Röm. Kaiserl. Maj., Uns und Kurfürsten,
Fürsten und andere des H. Reichs Stände, der alten Religion an¬
hängig, Geistliche oder Weltliche, . . . gleichergestalt bei ihrer
Religion, Glauben, Kirchengebräuchen, Ordnungen, Ceremonien ...
unbeschwert bleiben und sie derselben friedlich und ruhig gebrauchen,
genießen, unweigerlich folgen lassen.
4. Doch sollen alle anderen, so obgemeldeten beiden Religionen
nicht anhängig, in diesem Frieden nicht gern einet, sondern gänzlich
ausgeschlossen sein.
*) Entnommen aus Schilling, Quellenbuch.