Full text: Beschreibung der Preußischen Rheinprovinzen (Theil 1)

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daher zur Erhaltung des Ganzen beitragen durch Sten¬ 
ern und andere Leistungen. Ein tüchtiger Mensch ist 
daher nicht bloß ein gutes Mitglied seiner Familie, son¬ 
dern auch ein guter Bürger, und er trägt als solcher 
Alles, was in seinen Kräften steht, dazu bei, daß in sei¬ 
ner Gemeinde und in seinem Staate Alles wohl bestellt 
sei. ^ Er achtet und respectirt Alles, was der Gemeinde 
gehört: öffentliche Gebäude und Anstalten, öffentliche 
Anlagen; er wird sich daber eben so wenig an öffentli¬ 
chem oder gemeinsamem Gute vergreifen, wie an Privat¬ 
besitzthum. 
Er wird nicht nur durch Fleiß und Thätigkeit dafür 
sorgen, daß die Glieder seiner Familie mit allen Bedürf¬ 
nissen des Lebens hinreichend versorgt werden, sondern 
auch bemüht sein, das Beste seiner Gemeinde und des 
Staates mit Rath und That zu fördern, und dahin zu 
wirken, daß die Wohlfahrt allgemein werde. 
Woran läßt es sich nun erkennen, daß es in einer 
Gemeinde gut stehe? 
Außer andern Dingen auch an folgenden: 
1) daran, daß Kirchen und Schulen und andere Er- 
ziehungs- und Unterrichtsanstalten gedeihen und 
blühen; 
2) daran, daß jedes Kind ohne Ausnahme den nöthi¬ 
gen Unterricht, überhaupt allgemeine, menschliche 
und die erforderliche Bildung zu seinem Berufe voll¬ 
ständig empfange; 
3) daran, daß emsiger Fleiß und rege Thätigkeit un¬ 
ter allen Klassen der Bürger verbreitet ist; 
4) daran, daß es außer den gebrechlichen Alten und 
Kranken keine Armen gibt, ein jeder Arme und 
Kranke mit Nahrung und Kleidung, mit Arznei und 
Krankenkost um der" Gerechtigkeit und Liebe willen, 
reichlich versorgt werde; 
5) daran , daß Redlichkeit, Rechtschaffenheit und gegen¬ 
seitiges Vertrauen die wahren Stützen des öffentlichen 
Lebens sind; 
6) daran, daß überhaupt Alle wetteifern, zum Flor 
aller, das Gemeinbeste fördernder Anstalten nnd 
Zwecke alles Mögliche beizutragen. 
Die Erstrebung aller dieser großen, ja heiligen Güter 
hängt zunächst von den öffentlichen Beamten ab, und es 
wird gewiß in jeder Gemeinde ein lebendiges, reges, 
schönes nnd edles Leben herrschend werden, in welcher 
alle Beamten in patriotischem Gcmeiusinnc mit einander
	        
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