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erhalten hatte, floh er voll Ingrimm nach Schweden,
ermunterte die Regierune dieses Landes zu einem Kriege
gegen Dänemark und liess sich überhaupt zu vielen
Schändlichkeiten gegen sein Vaterland verleiten. Däne¬
mark verlangte Ülfeidt’s Auslieferung; da aber Schwe¬
den diesen beschützte, so zog eine dänische Armee in
schwedische Lande. Sobald der schwedische König, der
mit den Polen m einem Kriege verwickelt war, Nach¬
richt davon erhielt, schlois er Friede mit den Polen,
eroberte sein früher verlornes Herzogthum Bremen wie¬
der, nahm Holstein, Schleswig und Jütland ein, ging
über den zugefrornen Belt, nahm Kühnen, Langeland,
Laaland und Falster in Besitz und landete auf Seeland.
Ein kurzer Friede unterbrach den Krieg; doch die
Schweden erneuerten bald wieder den Angriff, und
Kopenhagen selbst kam durch eine sechsmonatliche Be¬
lagerung in die gefährlichste Lage. Allein wegen der
tapferen Vertheidigung des Königs und der Einwohner,
wie wegen der Hülfe einer holländischen Flotte, musste
der schwedische König die Belagerung aufgeben, und
es ward ein zweiter Friede zu Kopenhagen zum Nach¬
theil Dänemarks geschlossen. Die Noth des Landes war
gross. Es ward zur Abheilung derselben 1660 ein Reichs¬
tag ausgeschrieben, und als man sich auf demselben
nicht über die Mittel zur Absteifung der Noth ver¬
einigen konnte, stand man dem Könige die Alleinherr¬
schaft zu, damit er durch Uneingeschränktheit, die sonst
durch die Macht des Adels nicht Statt gefunden hatte,
das Land kräftiger regieren konnte. Durch das Königs¬
gesetz ward die Art und Ordnung der Erbfolge in den
dänischen Landen bestimmt und festgesetzt, dass der
König der augsburgischen Confession zugethan sein,
keine Länder vom Reiche trennen, übrigens aber un¬
umschränkt regieren sollte. Friedrich 111. starb nach
einer ruhmwürdigen Regierung in seinem 6lsten Le¬
bensjahre und überliess die souveraine Regierung sei¬
nem menschenfreundlichen, freigebigen, milden und
gerechten Sohne Christian V.
16. Christian V. regierte von 1670 bis 1699.
Er war der erste dänische König, welcher durch das
Erbfolgerecht zur Regierung gelangte. Ein sehr wich¬
tiger Staatsmann unter Christian V. war Peter Sehn-