VIL Gesundheitslehre. r6z
Menschen Macht steht. Diese sollet ihr hier kennen ler,
ncn. O merkt sie ja, ihr könnet durch sie vielleicht ein,
mal ein Menschenleben retten:
Ei ne von den auf alle Fälle geltenden Regeln ist die,
sobald der erste Schritt zur Erhaltung des Unglücklichen
geschehen ist, ohne allen Zeitverlust den Vorfall einem
Arzte, oder doch dem Friedensrichter, Maire, oder Pre¬
diger anzuzeigen, damit die gehörigen Rettungsanstalten
getroffen werben.
Vei Erhängten.
1) Ein Erhängter wird sog le i ch, und ohne ei¬
nen Augenblick Zeitverlust, losgeschnitten. Da¬
bei muß der Körper gehalten werden, sowohl, daß er im
Fallen nicht Schaden nehme, als auch, daß im Weg¬
tragen der Kopf nicht niederhange.
2) Der einschneidende Strick und die Binde vom Hal¬
se, ingleichen alle die Brust drückende Kleidung, wird
sofort aufgelöset, und
3) dafür die schleunigste Sorge getragen, daß der Kör¬
per in ein mäßig warmes Zimmer auf ein Bette oder
Strohlager, mit der Brust und dem Kopfe hoch gelegt
werde. Alsdann wird er völlig entkleidet.
4) Hände und Füße müssen gebürstet werden, und der
Leib wird mit gewärmtem Flanell oder Frieslappen gelin¬
de gerieben.
5) Unter die Nase wird scharfer Essig oder Brannt/
wein oft gehalten und gespritzt, und
6) durch eine gesunde Person öfter Athem durch den
Mund in die Lunge geblasen, wobei die Nase zugehalten
wird. Man kann sich dazu einer Röhre bedienen.
Die übrigen anzuwendenden Mittel müssen dem Arz-
te oder Wundarzte überlassen werden,
Bei Ertrunkenen.
i) Er wird, sobald es geschehen kann, nachdem er
aus dem Wasser gezogen ist, in ein erwärmtes Bette ge^
bracht; doch muß beim Tragen dafür gesorgt werden, daß
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