Full text: Der Westphälische Kinderfreund

8r II. Bestimmung 
Ofens. Wir erkennen die Bestimmung der Dinge an ih¬ 
ren Eigenschaften, d. h. an dem, was ihnen noth¬ 
wendig zukommt. Wenn ihr verschiedene Messer, als 
Tischmesser, Küchenmesser. Gartenmesser, Taschenmes, 
ser. Federmesser u. s. w. sehet, so erkennt ihr schon an 
ihren Eigenschaften ihre Bestimmung. 
Schlecht ist das Gegentheil von gut. 
Nützlich ist das, was Vortheil brinat oder brauch¬ 
bar ist; unnütz das, was keinen Vortheil bringt; 
schädlich das, was Nachtheil bringt; gefährlich 
das, was leicht Schaden bringen, oder nachtheilig wer¬ 
den kann. Die Gans ist ein sehr nützlicher Vogel. Das 
Seiltanzen ist eine unnütze Kunst. Wenn man erhitzt ist, 
kalte Getränke trinken. ist schädlich. Es ist gefährlich, 
wenn Kinder oder auch Erwachsene mit Gewehren spielen. 
Ordnung ist da, wo Alles nach gewissen Regeln 
hei einander ist, und auf einander folgt. In der Natur 
herrscht Ordnung; denn Alles geschieht in ihr nach ge¬ 
wissen Regeln, die man Naturgesetze nennt. 
Zweck oder Endzweck ist das, was ich erlangen 
will. Eltern schicken ihre Kinder in die Schule, daß sie 
viel Nützliches lernen sollen. 
Absicht ist das, warum ich etwas will, oder der 
Grund des Endzwecks. Die Eltern, die ihre Kinder in 
die Schule schicken, haben die Absicht, ihre Pflicht zu er¬ 
füllen und das wahre Wohl ihrer Kinder zu befördern. 
Mittel ist das, durch dessen 'Anwendung oder Ge¬ 
brauch ich etwas erreiche. Strafen sollen Mittel zur Bes¬ 
serung seyn. Zweckmäßig sind die Mittel, durch die 
man seinen Zweck erreicht; unzweckmäßig, durch 
welche man iyn nicht erreicht; zweckwidrig, durch 
welche man ihn hindert. 
Freier Wille ist das Vermögen der Seele, sich 
nach eigenen Einsichten zu Handlungen zu entschließen. 
Gesetz ist eine Vorschrift von dem, was man thun 
oder lassen soll. Eine Vorschrift, die uns sagt, daß wir 
etwas thun sollen, ist ein Gebot. Du sollst den Zeier- 
tag heiligen. Eine Vorschrift, die uns sagt, daß wir 
etwas nicht thun sollen, ist ein Verbot. Du sollst 
Nicht stehlen. Gesetzmäßig ist das, was so i|t, wie
	        
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