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Privilegium.
AHir^Christian der Achte, von Gottes Gnaden König
zu Dänemark, der Wenden und Gothen, Herzog zu
Schleswig, Holstein, Stormarn der Dithmarschen und
zu Lauenburg, wie auch zu Oldenburg rc. rc.
Thun'"Mikd Kemit,.daß Wir auf das Ansuchen des Buchhändlers
G. Reimer in Berlin um Ertheilung Unseres allerhöchsten Privilegiums
■ gegen den Nachdruck des in seinem Verlage herauskommenden Lehrbuchs
„der Deutsche Kinderfreund von F. P. Wilmsen" den genannten
Buchhändler G. Reimer hiemit dergestalt und also allergnädigst privi-
. D/legiren, daß das gedachte Lehrbuch, nachdem demselben dieses Privile¬
gium vorgedruckt worden, in zwanzig Jahren, vom Tage der Aus»
ftellung dieses Privilegiums angerechnet, in Unseren Herzogthümern
Schleswig, Holstein und Lauenburg weder nachgedruckt, noch ein an¬
derswo verfertigter Nachdruck desselben in den genannten Herzogthümern
verkauft werden soll; wobei Wir zugleich allerhöchst festsetzen, daß alle
bei dem Nachdrucker oder in den Buchhandlungen vorräthige Exemplare
eines solchen Nachdrucks confiscirt und die Contravenienten gegen dieses
Privilegium außerdem mit einer Geldbuße, welche dem Ladenpreise von
500 Exemplaren des Originalwerks gleichkommt, belegt werden sollen.
Sollten übrigens über die Auslegung dieses Privilegiums Zweifel
entstehen, so hat darüber in vorkommenden Fällen Unsere Schleswig-
Holstein-Lauenburgische Kanzelei zu entscheiden.
Wornach sich männiglich allerunterthänigst zu achten.
Urkundlich unter Unserem Königlichen Handzeichen und vorge¬
drucktem Jnsiegel.
Gegeben in Unserer Königlichen Residenzstadt Kopenhagen, den
Isten 1843.
(L. 8.)
. M Christian R.
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