Full text: Der deutsche Kinderfreund

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Privilegium. 
AHir^Christian der Achte, von Gottes Gnaden König 
zu Dänemark, der Wenden und Gothen, Herzog zu 
Schleswig, Holstein, Stormarn der Dithmarschen und 
zu Lauenburg, wie auch zu Oldenburg rc. rc. 
Thun'"Mikd Kemit,.daß Wir auf das Ansuchen des Buchhändlers 
G. Reimer in Berlin um Ertheilung Unseres allerhöchsten Privilegiums 
■ gegen den Nachdruck des in seinem Verlage herauskommenden Lehrbuchs 
„der Deutsche Kinderfreund von F. P. Wilmsen" den genannten 
Buchhändler G. Reimer hiemit dergestalt und also allergnädigst privi- 
. D/legiren, daß das gedachte Lehrbuch, nachdem demselben dieses Privile¬ 
gium vorgedruckt worden, in zwanzig Jahren, vom Tage der Aus» 
ftellung dieses Privilegiums angerechnet, in Unseren Herzogthümern 
Schleswig, Holstein und Lauenburg weder nachgedruckt, noch ein an¬ 
derswo verfertigter Nachdruck desselben in den genannten Herzogthümern 
verkauft werden soll; wobei Wir zugleich allerhöchst festsetzen, daß alle 
bei dem Nachdrucker oder in den Buchhandlungen vorräthige Exemplare 
eines solchen Nachdrucks confiscirt und die Contravenienten gegen dieses 
Privilegium außerdem mit einer Geldbuße, welche dem Ladenpreise von 
500 Exemplaren des Originalwerks gleichkommt, belegt werden sollen. 
Sollten übrigens über die Auslegung dieses Privilegiums Zweifel 
entstehen, so hat darüber in vorkommenden Fällen Unsere Schleswig- 
Holstein-Lauenburgische Kanzelei zu entscheiden. 
Wornach sich männiglich allerunterthänigst zu achten. 
Urkundlich unter Unserem Königlichen Handzeichen und vorge¬ 
drucktem Jnsiegel. 
Gegeben in Unserer Königlichen Residenzstadt Kopenhagen, den 
Isten 1843. 
(L. 8.) 
. M Christian R. 
‘"P 
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