250 XIII. Von d.Rechten u. Pflichten d. Unterthanen
trug dahin gebracht worden ist, einen Vertrag zu schlie¬
ßen, und dies beweisen kann, darf sein gegebenes Wort
zurücknehmen; in jedem andern Falle aber muß er sein
gegebenes Wort halten. Die Obrigkeit sorgt dafür, daß
ein Jeder sein gegebenes Wort halte, und de» eingegan¬
genen Vertrag erfülle,
5. Von den Ständen in der bürgerlichen
Gesellschaft.
Da die Obrigkeiten mehr Gewalt haben müssen, als die
übrigen Menschen, so mußten verschiedene Stände
unter den Menschen entstehen; es mußten einige vornehm,
andere gering, andere weder vornehm noch gering seyn,
oder zum Mittelstände gehören. Ein Mensch ist vor,
nehmcr, als der andere,"-das beißt so viel, als: ein
Mensch hat mehr Ansehen und Macht, als der andere.
Bei uns Deutschen giebt es vier Stande, nämlich: Für¬
ste«, Edelleute, B n r g c r und B a u e r n ; doch sind
die Bürger von den Bauern eigentlich nur durch ihr Ge¬
werbe und ihre Lebensart unterschieden, und nicht durch
den Stand. Diese Stande sind erblich, d.h. die.Bin¬
der erben den Stand des Vaters. Der Sohn eine-
Fürsten ist also wieder ein Fürst, und die Tochter
eines Fürsten ist auch wieder eine Fürstin. Man nennt
jenen Prinz, und diese Prinzessin. Die Söhne
und Töchter eines Edelmanns sind auch wieder adelig,
oder gehören zum Adelstände; die Kinder eines Bür¬
gers sind von Geburt bürgerlichen Standes, und die
Kinder eines Bauers sind geborne Bauern. Die Adeli¬
gen heißen auch Grafen, Freiherren oder Barone, und
diejenigen, welche so heißen, gehören zum hohen Adel.
Jeder Stand hat besondere Rechte'/ damit ein Je¬
der desto leichter die Beschäftigungen verrichten kann, die
seinem Stande zukommen, und kein Stand dem andern
hinderlich werde. Die Rechte des Adelstandes bezie¬
hen sich vorzüglich auf den Vorrang, der ihm vor den
übrigen Standen zugetheilt ist. In Rücksicht der Abga¬
ben hat der Adelstand eigentlich keinen Vorzug; denn
wenn er auch nicht gerade die Abgaben entrichtet, welche
die übrigen Stände entrichten müssen, so hat er dafür
wieder andere Beschwerden zu ertragen, welche diesen nicht