29L XU. Von der bürgerlichen Gesellschaft rc. 
chen Gottesdienstes und der öffentlichen Andacht als 
ein schweres Verbrechen hart durch Feftungsarbeit und 
Zuchthaus bestraft. Eben solche Strafen zieht sich der 
zu, der diese oder jene kirchliche Partei verspottet, lä¬ 
stert, oder ehrwürdige Religionshandlungen mißbraucht 
oder lächerlich macht. 
Benutzet, liebe Kinder, jede Gelegenheit, die Ge¬ 
setze eures Vaterlandes immer besser kennen zu lernen, 
damit ihr nie Gefahr lauft, sie aus Unwissenheit zu 
übertreten; denn m.t dieser darf sich Niemand entschul¬ 
digen, weil Jeder Gelegenheit hat, sie kennen zu lernen. 
Der gute Bürger erfüllt diese Gesetze nicht nur aus Furcht 
vor Strafen, sondern aus Liebe zu seinem Vaterlande 
und in dem festen Vertrauen, daß Landesherr und 
Obrigkeit bei den Gesetzen, die sie geben, nur das Wohl 
des Volkes berücksichtigen. Bei den mehrften Gesetzen 
kann sich Jeder sogleich durch vernünftiges Nachdenken 
von ihr-" Nothwendigkeit und Nützlichkeit überzeugen; 
allein a ch wo man dieß nicht sogleich kann, muß man 
still gehorchen, und sein Urtheil zurückhalten, weil 
nicht Jeder das Ganze übersehen, und wissen kann, wo¬ 
zu vielleicht ein Gesetz nöthig ist. 
Thut Ehre Jedermann, habt die Brüder lieb, fürch- 
let Gott, und ehret den König! (1 Petri 2, 17.) 
Jedermann sei Unterthan der Obrigkeit, die Ge¬ 
walt über ihn hat; denn es ist keine Obrigkeit ohne von 
Gott; wo aber Obrigkeit ist, die ist von Gott verord¬ 
net. Wer sich nun wider die Obrigkeit setzet, der wi¬ 
derstrebet Gottes Ordnung. (Rdm- 13, 1. 2.) 
So ermahne ich nun, daß man thue Bitte, Gebet, 
Fürbitte für die Könige und für alle Obrigkeit,auf daß wir 
unter ihnen ein ruhiges und stilles Leben führen mögen, in 
aller Gottseligkeit und Ehrbarkeit; denn solches ist gut, 
dazu auch angenehm vor Gott. (1 Tim. 2,1.2. 3.)
	        
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