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und Unterordnungen den Gehorsam gleichsam 
zur Gewohnheit, uub auf der andern Seite die 
schnelle Belebung aller Theile von oben herab 
möglich machten. Jede Kurie hatte, zur größer 
ren Verbrüderung der Einzelnen, gemeinschaftli¬ 
chen Gottesdienst und Feste, an weichen man 
gemeinschaftlich speisete. 
Neben dieser Eintheilung bestand noch eine 
-weite, in Beziehung auf die Würdigkeit der 
Personen, welche wahrscheinlich durch die nicht 
allgemein gleiche Beschaffenheit der Geburt und 
Bildung der ersten Kolonisten bestimmt ward, 
nämlich in die der Pa tri c i er un die der Ple¬ 
bejer. Die ersten bekamen das Recht zum 
Priesterthum, zu obrigkeitlichen Würden, zum 
Richten, und andere Auszeichnungen, und ihr 
Mittelpunkt war der Senat, welchen Romu- 
lue, hundert Mitglieder stark, aus den Parrff 
eiern wählte, und zu einem von ihm beseelten 
Staarsrath bestimmte. Der« Plebejern blieb die 
Betreibung der Kulturgeschafre, des Ackerbaues, 
der Viehzucht, einiger Handwerke u. s. w. Zhr 
Antheil an der Staatsverwaltung bestand nur 
in dem Rechte zur allgemeinen Volksversamm¬ 
lung, in welchem die obrigkeitlichen Personen 
gewählt, die vom Senat entworfenen Gesetze 
bestätigt, und nach dem Willen des Königs über 
Krieg und Frieden berathschlagt wurde. 
Um aber beide Stände miteinander durch
	        
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