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und Unterordnungen den Gehorsam gleichsam
zur Gewohnheit, uub auf der andern Seite die
schnelle Belebung aller Theile von oben herab
möglich machten. Jede Kurie hatte, zur größer
ren Verbrüderung der Einzelnen, gemeinschaftli¬
chen Gottesdienst und Feste, an weichen man
gemeinschaftlich speisete.
Neben dieser Eintheilung bestand noch eine
-weite, in Beziehung auf die Würdigkeit der
Personen, welche wahrscheinlich durch die nicht
allgemein gleiche Beschaffenheit der Geburt und
Bildung der ersten Kolonisten bestimmt ward,
nämlich in die der Pa tri c i er un die der Ple¬
bejer. Die ersten bekamen das Recht zum
Priesterthum, zu obrigkeitlichen Würden, zum
Richten, und andere Auszeichnungen, und ihr
Mittelpunkt war der Senat, welchen Romu-
lue, hundert Mitglieder stark, aus den Parrff
eiern wählte, und zu einem von ihm beseelten
Staarsrath bestimmte. Der« Plebejern blieb die
Betreibung der Kulturgeschafre, des Ackerbaues,
der Viehzucht, einiger Handwerke u. s. w. Zhr
Antheil an der Staatsverwaltung bestand nur
in dem Rechte zur allgemeinen Volksversamm¬
lung, in welchem die obrigkeitlichen Personen
gewählt, die vom Senat entworfenen Gesetze
bestätigt, und nach dem Willen des Königs über
Krieg und Frieden berathschlagt wurde.
Um aber beide Stände miteinander durch