414a Styllehre.
§.90. 7. Revers — Gegenschein für eine Verwilliqunq, Si-
cherungsschein. Beispiel:
Herr Maurermeister Simon dahier hat mir auf mein Nachsuchen den Durch¬
gang durch seinen am Hause gelegenen Garten gestattet und zu diesem Zwecke einen
Schlüssel zur Gartenthür eingehändigt. Damit aber dres? eingeräumte Frei¬
heit und Erlaubniß künftig nicht als ein Recht angesehen und gefordert werden
kann, so verpflichte ich mich hierdurch für mich und meine Erben, dieselbe nie¬
mals als ein Recht zu erklären und anzusprechen. Es bleibt daher dem Herrn
Maurermeister Simon überlassen, die mir gestattete Erlaubniß wieder nach sei¬
nem Belieben zurückzunehmen. Zur Bekräftigung dieser Versicherung habe ich
gegenwärtigen Revers eigenhändig unterzeichnet.
Grünberg den 2. März 1844. Xaver Waller. '
Tuchmacher.
§. 91. 8. Vollmacht. Beispiel:
Dem Herrn Kaufmann Eduard Jung zu Nidda ertheile ich hiermit die
Vollmacht, das mir gehörige, daselbst gelegene Haus anderweitig zu vermicthen,
und erkläre, alles, was derselbe in diesem Betreff thun wird, so anzusehen,
als sei es von mir selbst geschehen.
Vilbel den 4. October 1844. : Christian Kranz,
Webermeister.
§. 92. 9. Mietvertrag. Beispiel (nach Gockel):
Zwischen dem Hofrath Sorg und dem Schreinermeister Karl Zänker da¬
hier ist heute folgender Hausmiethvertrag abgeschlossen worden:
1. Schreinermerster Karl Zänker vermiethet an Hofrath Sorg den unteren
Stock seines in der Wallstraße Nro 30 gelegenen Hauses, bestehend in
fünf Zimmern, Küche, Magdkammer, Holzremise und Antheil am Keller
und der Waschküche nebst den zu der Wohnung gehörigen Bequemlichkeiten,
so wie die Hälfte des am Hause befindlichen Gartens vom 23. October d. I. an.
2. Hofrath Sorg bezahlt an den Vermiether die Summe von 200 fl., schreibe
zweihundert Gulden, jährlich in vierteljährigen Raten. Dabei hat er aber
' keine Verpflichtung, daß er bei einem Auszuge irgend etwas im Hause
wiederherstellen lassen müßte.
3. Es findet gegenseitige vierteljährige Aufkündigung Statt.
Gegenwärtiger Vertrag ist doppelt gefertigt, von Einer Hand geschrieben
und von beiden Theilen unterzeichnet worden.
Butzbach den 1. October 1844.
Der Miether Der Vermiether
Dr. L. Sorg, Hofrath. Karl Zänker, Schreinermeister.
Wortbildung*).
Z. UmanderungdesStimmlautes (Ablaut) und Ableitung.
§. 93. Als W u r z e l w ö r t e r nimmt man alle starkbiegende Zeit¬
wörter an; alle schwache sind abgeleitete. Die noch von jenen jetzt
als starke üblich sind, stehen im §. 40. aufgezeichnet. Viele ehemals
starkbiegende Zeitwörter aber sind verloren; daher wissen wir auch von
vielen Wörtern die Wurzelwörter nicht mehr, z. B. von arm, Baum,
*) Die Wortbildung hat ihre natürliche Stelle unmittelbar nach §. 43.,
ist aber hierhergesetzt, um in dem Fortschreiten zur Satzlehre nicht aufzu¬
halten und um dem Lehrer zu überlassen, wann und wo er ste nnt den
Schülern vornehmen will.