Bürgerblut schon deßhalb dahin floß. Um also demselben
ein Ende zu machen, so verordnete er, daß nach ihm null
jederzeit der erstgeborne Prinz das StaatSruder überneh¬
men sollte.
Dieser feyerliche Vertrag wurde iM ^ahre i5ob ult
kundlich ausgestellt, und von dieser Zeit an wurde Baiern,
das seit mehr als anderthalb hundert Jahren unter Meh¬
rern Prinzen getheilt war, nie wieder getrennet, und nie
mehr durch brüderliche Uneinigkeiten zerrüttet. —
Herzog Albert, als der Veranlasser dieses so wichti¬
gen baier'schen Staatsgesetzes erwarb sich dadurch den Na¬
men eines weisen Regenten.
Seine Gemahlinn war Kunigunde, des Kaiser
Friedrich III. einzige Tochter. Nebst mehrern Prinzessin¬
nen hatte er noch drey Prinzen hinterlassen, als: Wil¬
helm, Ludwig und Ernst.
Herzog Albert starb im Jahre i5o8. Sein Leichnam
war in der Frauenkirche zu München beygesetzt«
55. Herzog ÄZilhetntiv.
derStan-hafte. ì 2550«
-Bey dem Tode Herzogs Albert des Weisen waren dis
hinterlaßnen Prinzen noch unmündig.
Gemäß dem väterlichen Willen übernahm des Verbli¬
chenen Bruder, Herzog Wolfgang/ nebst einigen Landstän¬
den die Verwaltung des Landes« Die Mutter der unmün¬
digen Prinzen begab sich in dasKloster derBittrichernomrem
àrder die Pflege für die Kinder, noch dieMitregemfchaft
n