Object: Historische Unterhaltungen aus der baierischen Geschichte für die vaterländische Jugend

Bürgerblut schon deßhalb dahin floß. Um also demselben 
ein Ende zu machen, so verordnete er, daß nach ihm null 
jederzeit der erstgeborne Prinz das StaatSruder überneh¬ 
men sollte. 
Dieser feyerliche Vertrag wurde iM ^ahre i5ob ult 
kundlich ausgestellt, und von dieser Zeit an wurde Baiern, 
das seit mehr als anderthalb hundert Jahren unter Meh¬ 
rern Prinzen getheilt war, nie wieder getrennet, und nie 
mehr durch brüderliche Uneinigkeiten zerrüttet. — 
Herzog Albert, als der Veranlasser dieses so wichti¬ 
gen baier'schen Staatsgesetzes erwarb sich dadurch den Na¬ 
men eines weisen Regenten. 
Seine Gemahlinn war Kunigunde, des Kaiser 
Friedrich III. einzige Tochter. Nebst mehrern Prinzessin¬ 
nen hatte er noch drey Prinzen hinterlassen, als: Wil¬ 
helm, Ludwig und Ernst. 
Herzog Albert starb im Jahre i5o8. Sein Leichnam 
war in der Frauenkirche zu München beygesetzt« 
55. Herzog ÄZilhetntiv. 
derStan-hafte. ì 2550« 
-Bey dem Tode Herzogs Albert des Weisen waren dis 
hinterlaßnen Prinzen noch unmündig. 
Gemäß dem väterlichen Willen übernahm des Verbli¬ 
chenen Bruder, Herzog Wolfgang/ nebst einigen Landstän¬ 
den die Verwaltung des Landes« Die Mutter der unmün¬ 
digen Prinzen begab sich in dasKloster derBittrichernomrem 
àrder die Pflege für die Kinder, noch dieMitregemfchaft 
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