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VI. Die Menschen (Personen) im elterlichen Hause.
Benennung: Vater und Mutter oder Eltern; Großvater und Gro߬
mutter oder Großeltern sind die Eltern des Vaters oder der Mutter; zwei
Großväter und zwei Großmütter. Urgrasteltern sind selten vorhanden. Onkel
und Tanten sind die Brüder und Schwestern des Vaters oder der Mutter.
Kinder benennen häufig mit diesem Namen entferntere Verwandte, deren richtige
Benenung selbst Erwachsenen schwer fallen dürfte. Die deutschen Ausdrücke
Oheim, Ohm, Base und Muhme sind fast ungebräuchlich. Vettern und
Cousinen sind selten im Hause der Kinder. Kinder sind in Beziehung zu den
Eltern Söhne und Töchter, — zu den Großeltern Enkel und Enkelinnen, —
zu den Oheimen und Tanten Neffen und Nichten, — zu einander Geschwister
entweder Schwestern oder Brüder. (Pflegeeltern und Pflegekinder. Stief¬
eltern und Stiefkinder. Waisen: vaterlose oder mutterlose, elternlose. — )
Im Hause sind ferner: Knechte, Dienstmädchen oder Mägde, Gesellen,
Lehrlinge, Gehülfen u. s. w., zum Theil Dienstboten genannt. Alle diese
Personen, die im Hause sind, besonders aber die verwandten, nennt man die
Familie des Hauses. Es giebt große und kleine Familien. Haus¬
genossen sind Alle, die in einem und demselben Hause wohnen.
Thätigkeiten der Familienglieder.
1) Der Vater ist der Erste, das Oberhaupt der Familie, meist auch
der Aelteste; er arbeitet bald in, bald außer dem Hause, verdient mit seiner
Hände oder seines Kopfes Arbeit Geld, und sorgt besonders unmittelbar für
Wohnung; ist er Landmann, so auch für Nahrung.
2) Die Mutter hat mehr im Hause zu schaffen und zu arbeiten; sie
besorgt den Haushalt.
Die Mutter der Kinder, —
sie herrschet weise :c.
Wiederholung des Gedichtes: Mutter und Kind, Blumenlese JV? 2.
Die Mutter sorgt vorzugsweise für Nahrung und Kleidung, indem sie
einkauft, zubereitet, kocht, backt rc. ; ferner: näht, strickt, stopft u. s. w.,
endlich die Wartung und Pstege der Kinder besorgt.
3) Von den Dienstboten und sonstigen .Hausgenossen Helsen die Knechte,
Lehrlinge, Gesellen und Gehülfen dem Vater, — die Mägde und Haus¬
hälterinnen rc. der Mutter in den täglichen Geschäften. Sic sind nützliche,
ja unentbehrliche Personen.
Verhalten der Kinder
— gegen die Eltern: „Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren,
auf daß dir's wohl gehe und du lange lebest auf Erden."
„„Wir sollen Gott fürchten und lieben, daß wir unsere Eltern und
Herren nicht verachten, noch erzürnen, sondern sie in Ehren halten, ihnen
dienen, gehorchen, sie lieb und werth halten.""
a) Die Eltern sind unsere ersten Wohlthäter.
b) Sie sind unsere größten Wohlthäter.
c) Sie sind Gottes Stellvertreter.
6) Sie sind älter und verständiger, als die Kinder, und
6) wollen das Beste derselben.
Deßhalb sind die Kinder den Eltern Dank, Liebe, Ehrfurcht und pünkt¬
lichen, willigen Gehorsam schuldig.