Object: Von der Zeit Karls des Großen bis zum Westfälischen Frieden (Teil 2)

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Das Lehenswesen. Alles zum deutschen Reiche gehörige Land galt 
im Mittelalter als kaiserliches Lehen. Die Herzöge, die Bischöfe, die 
Niedern Reichsfürsten trugen ihr Land vom Kaiser zu Lehen. Sie 
waren Lehensleute oder Vasallen des Kaisers. Die Reichsfürsten der- 
liehen wieder Teile ihres Gebietes an niedere Fürsten, Grafen und Ritter. 
Auch einzelne Burgen, Höfe und Wälder wurden als Lehen verliehen. 
Der Vasall hatte dem Lehensherrn Abgaben zu geben und Kriegsdienste 
zu leisten. Nach dem Tode des Vasallen fiel das Lehen an den Lehens- 
Herrn zurück, der es in der Regel an den Sohn des verstorbenen Vasallen 
wieder verlieh. 
Im Laufe der Zeit waren die Herzogtümer als erbliche Lehen 
angesehen worden. Die Herzöge fühlten sich dadurch dem Kaiser gegen- 
über in einer gewissen Unabhängigkeit. Wie einst Otto I. die Bischöfe 
zu weltlichen Landesfürsten ihrer Sprengel erhoben hatte, um in ihnen 
eine treue Gefolgschaft im Falle der Not gegen die Herzöge zu haben, 
so erklärte jetzt Kaiser Konrad II. die niedern Reichslehen als erblich 
in der Familie der Belehnten. Diese waren dem Kaiser dafür um so 
treuer ergeben. Freilich behielt der Kaiser das Recht, unbotmäßigen 
Vasallen das Lehen zu nehmen. 
Die Belehnnng geschah bei den Herzogtümern und größern Lehen 
durch Überreichung einer Fahne, daher der Name Fahnenlehen. 
Heinrich III. 
Unter Heinrich III., Konrads IL Sohne, hat das deutsche 
Reich seine größte Ausdehnung erlangt. Die Lombardei und 
Burgund hatte er vom Vater überkommen: Ungarn wurde durch ihn 
tributpflichtig, allerdings nur für kurze Zeit. Böhmen nud Polen er- 
kannten die Oberhoheit des Reiches an. Die Herzogtümer Franken, 
Bayern, Schwaben und Kärnten verwaltete er anfangs'selbst, später be- 
lehnte er mit Bayern, Schwaben und Kärnten treu ergebene Männer. 
Die niedern Fürsten und Ritter fochten damals ihre Streitigkeiten mit 
den Waffen aus, Beleidigungen rächten sie mit dem Schwerte. Durch diese 
fortdauernden Fehden verrohten die Ritter. Bürger und Bauern litten unter 
den beständigen Verwüstungen der Länder. In Burgund traten die 
Bischöfe gegen diesen Unfug des Fehdewesens auf und verkündeten den 
sogenannten Äottessrieden, die Treuga Dei. Danach durften Fehden 
nur von Montag bis Mittwoch in jeder Woche ansgefochten werden; an den 
Tagen, die durch das Leiden und den Tod des Heilandes geheiligt sind, 
mußten die Waffen ruhen. Ferner mußten sie gänzlich ruhen vom ersten 
Adventssonntage bis zum 6. Januar und vom Beginn der Fastenzeit bis 
zum Feste der heiligen Dreifaltigkeit. Wer gegen die Treuga Dei handelte, 
wurde durch den Bann aus der Kirchengemeinschaft ausgeschlossen. In
	        
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