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Das Lehenswesen. Alles zum deutschen Reiche gehörige Land galt
im Mittelalter als kaiserliches Lehen. Die Herzöge, die Bischöfe, die
Niedern Reichsfürsten trugen ihr Land vom Kaiser zu Lehen. Sie
waren Lehensleute oder Vasallen des Kaisers. Die Reichsfürsten der-
liehen wieder Teile ihres Gebietes an niedere Fürsten, Grafen und Ritter.
Auch einzelne Burgen, Höfe und Wälder wurden als Lehen verliehen.
Der Vasall hatte dem Lehensherrn Abgaben zu geben und Kriegsdienste
zu leisten. Nach dem Tode des Vasallen fiel das Lehen an den Lehens-
Herrn zurück, der es in der Regel an den Sohn des verstorbenen Vasallen
wieder verlieh.
Im Laufe der Zeit waren die Herzogtümer als erbliche Lehen
angesehen worden. Die Herzöge fühlten sich dadurch dem Kaiser gegen-
über in einer gewissen Unabhängigkeit. Wie einst Otto I. die Bischöfe
zu weltlichen Landesfürsten ihrer Sprengel erhoben hatte, um in ihnen
eine treue Gefolgschaft im Falle der Not gegen die Herzöge zu haben,
so erklärte jetzt Kaiser Konrad II. die niedern Reichslehen als erblich
in der Familie der Belehnten. Diese waren dem Kaiser dafür um so
treuer ergeben. Freilich behielt der Kaiser das Recht, unbotmäßigen
Vasallen das Lehen zu nehmen.
Die Belehnnng geschah bei den Herzogtümern und größern Lehen
durch Überreichung einer Fahne, daher der Name Fahnenlehen.
Heinrich III.
Unter Heinrich III., Konrads IL Sohne, hat das deutsche
Reich seine größte Ausdehnung erlangt. Die Lombardei und
Burgund hatte er vom Vater überkommen: Ungarn wurde durch ihn
tributpflichtig, allerdings nur für kurze Zeit. Böhmen nud Polen er-
kannten die Oberhoheit des Reiches an. Die Herzogtümer Franken,
Bayern, Schwaben und Kärnten verwaltete er anfangs'selbst, später be-
lehnte er mit Bayern, Schwaben und Kärnten treu ergebene Männer.
Die niedern Fürsten und Ritter fochten damals ihre Streitigkeiten mit
den Waffen aus, Beleidigungen rächten sie mit dem Schwerte. Durch diese
fortdauernden Fehden verrohten die Ritter. Bürger und Bauern litten unter
den beständigen Verwüstungen der Länder. In Burgund traten die
Bischöfe gegen diesen Unfug des Fehdewesens auf und verkündeten den
sogenannten Äottessrieden, die Treuga Dei. Danach durften Fehden
nur von Montag bis Mittwoch in jeder Woche ansgefochten werden; an den
Tagen, die durch das Leiden und den Tod des Heilandes geheiligt sind,
mußten die Waffen ruhen. Ferner mußten sie gänzlich ruhen vom ersten
Adventssonntage bis zum 6. Januar und vom Beginn der Fastenzeit bis
zum Feste der heiligen Dreifaltigkeit. Wer gegen die Treuga Dei handelte,
wurde durch den Bann aus der Kirchengemeinschaft ausgeschlossen. In