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Am heutigen Tage, den 5. Mai 1836, ist zwischen
dem Gutsbesitzer, Johann Gottlob Zehlert, und dem
Zimmermeister, Karl Kühling, folgender Baucontract ab¬
geschlossen ivorden:
1. Heim Karl Kühling verspricht nach dem, die¬
sem, Contracte beigeschlossenen Klane eine neue Scheune
aufzubauen;
2. die dabei nothwendigen Gesellen und Handlan¬
ger selbst zu stellen und ihnen jede Anforderung an
den Bauunternehmer, worin sie auch immer bestehen mö¬
ge, zu untersagen;
3. binnen vier Monaten den Bau in allen seinen
Theilen zur Zufriedenheit des Bauunternehmers zu vol¬
lenden.
Dagegen verspricht Gottlob Zehlert:
1. Die nöthigen Baumaterialien als: Holz, Steine,
Kalk, Ziegel u. s. w. zur gehörigen Zeit an Ort und
Stelle zu schaffen;
2. wegen Entfernung des Wöhnorts Hemm Küh¬
ling in seinem Hause eine Schlafstelle einzuräumen und
an seinem Tische mit essen zu lassen, und
3. Zweihundert fünf und zwanzig Thaler Conv.-
Geld, als die für Mühe und Arbeit von Herrn Küh-
ling geforderte Summe, in 3 Terminen, als100 Rthlr.
beim Angriff des Baues, 100 Rthlr. bei Richtung der
Scheune und 25 Rthlr. bei der Uebergabe, baar zu be¬
zahlen.
Zur Gültigkeit aller darin enthaltenen Bestimmun¬
gen und unter Begebung jeder Ausflucht haben beide
Theile diesen Contract mit ihrem führenden Petschaft
untersiegelt und eigenhändig unterschrieben.
Böhlen, am 5. Mai 1836.
Johann Gottlob Zehlert, Gutsbesitzer.
Karl Rühling, Zimmeimieiste?'.
(L. 8.)
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