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abbrechen und schnell zusammensetzen lassen. — Gesittete Völker nennt
man diejenigen, welche das Feld bauen und allerlei Handwerke und
Künste verstehen, durch Wissenschaften und Gesetze gebildet sind, also
auch mehr Verstand und mehr Kenntnisse haben, als die wilden
Hirtenvölker. Sie wohnen in festen Häusern, welche aus dauerhaften
Materialien erbaut sind, und da sie bei dem Feldbaue, bei ihren
Künsten und Gewerben nicht ohne Unterstützung sein können, so bauen
sich mehre Familien nahe bei einander an, und so entstehen all-
mählig Dörfer und Städte. Unter ihnen gibt es verschiedene Stände,
d. h. ein jeder verwaltet einenBeruf in der bürgerlichen Gesellschaft, oder
er hat ein Gewerbe, das er betreibt. Diejenigen, welche ein und dasselbe
Gewerbe treiben, oder gleichen Beruf haben, machen zusammenge¬
nommen einen Stand oder eine Abtheilung aus. Man theilt die
Stände gewöhnlich kurz in den Nährstand (Ackerbauer, Bürger,
Kaufleute), den Lehrstand (Geistliche, Gelehrte, Lehrer), den Wehr¬
stand (Soldaten) und den Beamtenstand (Angestellte bei den Gerich¬
ten, Kassen, der Polizei, Verwaltung, den Ministerien re.). Gesittete
Völker haben Oberherren oder Regierende, deren Befehlen oder Ver¬
boten sie gehorchen. Diese Oberherren heißen, entweder Kaiser, oder
Könige, oder Fürsten, Herzöge, Grasen u. s. w.; man nennt sie auch
wohl Regenten, d. h. regierende Herren. Diejenigen, welche ihren
Befehlen oder Gesetzen gehorchen, heißen Unterthanen, und alle zu¬
sammengenommen machen einen Staat aus. In andern Ländern wieder
sind die Staats-Einrichtungen (Regierungen) anders: Statt eines
Königs stehen mehre aus den Besten des Volks Gewählte an der
Spitze, welche jedoch von Zeit zu Zeit wechseln und von ihrem Haus¬
halten Rechenschaft geben müssen. Bald heißen diese Senat, bald
Rath, bald Vorort, bald Kongreß u. s. w. Immer aber steht wieder
Einer an der Spitze dieser Mehren, welcher sie leitet, dieser heißt Prä¬
sident, Statthalter, Vorsteher u. s. w. Endlich gibt es noch gewisse
Staatseinrichtungen, in denen neben diesen wieder ein auserwählter
Rath des Volkes, ohne welchen nicht Gesetze gegeben, Geld bewilligt
und Krieg und Frieden beschlossen werden kann: Kammer oder Par¬
lament genannt.
Merket noch, daß man die erste Verschiedenheit von welcher wir
sprachen, die nach Gestalt, Hautfarbe, Gesichtszügen, Bildung des
Schädels und der Haare, auch Raeen-Unterschiede nennt, und dem¬
nach die Menschen eintheilt: 1) in die kaukasische Ra§e; der
schönste und bildungsfähigste Stamm (Europa, West-Asien, Nord-
Afrika); etwa 259 Millionen. 2) Mongolische Raee; mit
schiefwinkligen Augen, hervortretenden Backenknochen, flachem Schädel
(Süd-und Ost-Asien, Nord-Europa und die nördlichsten Amerikaner);
vielleicht 366 Millionen. 3) Die äthiopische oder Negerraye;