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Die Verfassung LauenburgS besteht seit dem 1585, und beruht aus
einem Vergleiche zwischen dem damaligen Hcr-^e Franz dein Züngcrcn und
der Nittcr- und Landschaft. Diesem Vergleiche zufolge hat dieses Herzogthum
eine Art landstandischer Verfassung. DaS wichtigste Dokument für dieselbe ist
der zwischen dem Herzoge Georg Wilhelm und den Ständen verfasste Lan-
deSrecess vom 15. September 1705. Friedrich VI. bestätigte denselben im Jahre
1815 bei der Besitznahme des Herzogthums.