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Zweiter Zeitraum des Mittelalters: 752 -1096.
thume und dem alten Götzendienste stets nene Schaaren sich der See-
räubcrei zuwandten. König Aethelred II. der Un berat heue
(reg. 978—1016) bewilligte zuerst dem norwegischen Heere 10,000
Pfund Silber gegen das Versprechen, ferneren Plünderungen zu entsa¬
gen; allein dieser Tribut, welcher durch eine neue Steuer unter dem
Namen „Dänengeld" aufgebracht werden mußte, verlockte nur zu neuen
Einfallen. Im Jahre 994 erschien König Olav von Norwegen mit
Sven, dem Könige der Dänen, an den südöstlichen Küsten, und nach¬
dem die Küsten ansgeplündert waren, verschafften die Dänen und Nor¬
weger sich Pferde, schweiften im Lande umher und schwelgten in zahl¬
losen, unsäglichen Freveln. Aethelred, von treulosen, hadernden Vasallen
umgeben, selbst großer Gedanken und Thaten unfähig, ergriff den Aus¬
weg der Schwäche und bewilligte ein neues Dünengeld von 16,000
Pfund, wozu ganz England beisteuerte. Nach einigen Jahren konnten
die Mittel des Unterhaltes für die Fremden von den schwer gedrückten
Einwohnern nicht mehr herbcigeschafft werden, die Dänen kehrten zurück
und der Tribut mußte ans 24,000 Pfund erhöht werden. Auch diesen
dritten Vertrag mit Aethelred gedachten die Dänen eben so wenig zu
halten, wie die früheren; doch die Verbindung Aethelred's mit dem
Herzoge Richard von der Normandie, dessen Tochter er damals zur
dritten Gemahlin genommen hatte, schien ihnen gefährlich. Der Plan,
den König und die Ersten seines Reiches zu erschlagen, und durch diesen
Verrath die Banditen in den alleinigen Besitz des Landes zu setzen,
ward schnell entworfen (1002). Das Complot gelangte zu den Ohren
des Königs, welcher mit seinen Rüthen kein anderes Mittel wußte, der
unduldbaren, treulosen Gäste sich zu entledigen, als die letzte Zuflucht
der Schwachen, den Mord. An alle Städte Englands wurden Schrei¬
ben des Königs heimlich gesandt, in welchen dieser die dort verweilen¬
den Räuber am St. Briccinstage (13. November 1002) zu tödten
gebot. Der Befehl wurde ohne Schrecken vernommen, nicht den Dänen
vcrrathcn und unbedenklich ansgeführt. Große Grausamkeiten sollen bei
diesem Gemetzel von dem in Rache schwelgenden Volke verübt worden
sein. Höchst unklug war es, bei einer Gränclthat, welche nur Gründe
der Staatsklngheit zu entschuldigen versuchen durften, dem Privathasse
so viel Raum zu lassen, daß auf eines königlichen Günstlings, Edric's,
Geheiß sogar Gunhilde, die Schwester des Königs Sven, gleichfalls
hingerichtet wurde, lieber die Ausdehnung dieser Maßregel sind wir
nicht genügend belehrt, da sie in keinem Falle die von älteren dänischen
Geschlechtern bewohnten Provinzen Northumberland und Ostanglicn,
so wie die sieben Städte Merciens, welche wir auch nach wie vor in
den Händen altdänischer Geschlechter finden, begriffen haben kann.
Kaum vernahm König Sven die Botschaft von der Erinordnng sei¬
ner Angehörigen in England, als eine Fahrt nach diesem Lande für
die nächste günstige Jahreszeit seinen Seemannen angesagt wurde. Die
Verheerungen und Grausamkeiten, welche Sven seinem Heere gestattete,
scheinen alle früheren zu übertreffen. Der Menschenhandel war ein