Solon, Gesetzgeber irr Athen. 25
2) Kokon, Gesetzgeber in Athen.
a. Athens alte Zeit. In alten Zeiten herrschten in Athen
Könige. Als die Dorier (S. 22) auch nach Attika kamen, verkündete
das Orakel, das Volk werde siegen, dessen König falle. Dieser Spruch
ward in Athen und auch im Lager der Dorier bekannt, und diese
untersagten streng, den König Kodrus von Athen irgendwie zu ver¬
letzen. Da verkleidete dieser sich als Bauer, ging in das Lager der
Feinde, fing dort einen Streit an und wurde erschlagen. Die Dorier
erkannten die Leiche, verloren nun allen Mut und zogen ab; die
Athener aber sagten: „Nach einem solchen Könige ist keiner würdig,
das Scepter zu führen" und errichteten eine Republik, d. i. Freistaat,
in welchem die Regierung von den Bürgern selber geführt wird,
welche das Volk aus seiner Mitte wählt. Aber in dem Freistaate
rissen die Vornehmen und Reichen bald alle Gewalt an sich; sie
unterdrückten die Bauern und Bürger und verkauften ihre Schuldner¬
in die Sklaverei. Hierüber murrte das Volk laut und drohte, sich
mit Gewalt gegen seine Unterdrücker Recht zu schaffen. Da gelang
es einem Manne, auf friedlichem Wege der Not der Unterdrückten
abzuhelfen und den Staat vom Untergange zu retten. Dieser Mann
war der weise Solon.
b. Solon; Staatseinrichtung. Solon stammte aus dem Ge- 594
schlecht des Kodrus, hatte sich auf Reisen viele Kenntnisse erworben v Chr.
und stand bei seinen Mitbürgern in hohem Ansehen. Deshalb baten
sie ihn, durch eine neue Gesetzgebung den Staat zu ordnen. Zuerst
linderte er die beklagenswerte Lage der Schuldner. Er ließ leichtere
Münzen prägen und zwang die Reichen, von ihren Schuldnern diese
leichte Münze zum vollen Werte anzunehmen. Keiner sollte wegen
Schulden zum Sklaven gemacht, noch des Bürgerrechts beraubt werden;
wer schuldenhalber das Bürgerrecht verloren hatte, erhielt es zurück;
die Schuldsklaven wurden frei. Dann teilte Solon die Bürger nach
ihrem Vermögen in vier Klassen. Die der drei ersten Klassen
dienten als Schwerbewaffnete, nur sie konnten zu den Staatsämtern
gelangen; die der vierten Klasse dienten als Leichtbewaffnete, sie
zahlten keine Abgaben. Rüstung und Waffen mußte sich jeder selbst
halten.
An der Spitze der Staatsverwaltung standen wie bisher
neun Archonten; sie gehörten der ersten Klasse an und wurden alle
Jahre neu gewählt. Ihnen zur Seite stand der Rat der Vier¬
hundert. Er wurde ebenfalls jährlich neu gewählt, besorgte die
Staatsgeschäfte, überwachte die Einnahmen und Ausgaben des Staates,
prüfte die Gesetze, bevor sie dem Volke vorgelegt wurden, und leitete
die Beratungen in der Volksversammlung. Diese entschied über
Annahme und Ablehnung neuer Gesetze, über Krieg und Frieden, be¬
stimmte die Abgaben und wählte die Beamten; in ihr konnte jeder