Contents: Hilfsbuch für den Geschichtsunterricht in Präparandenanstalten

Solon, Gesetzgeber irr Athen. 25 
2) Kokon, Gesetzgeber in Athen. 
a. Athens alte Zeit. In alten Zeiten herrschten in Athen 
Könige. Als die Dorier (S. 22) auch nach Attika kamen, verkündete 
das Orakel, das Volk werde siegen, dessen König falle. Dieser Spruch 
ward in Athen und auch im Lager der Dorier bekannt, und diese 
untersagten streng, den König Kodrus von Athen irgendwie zu ver¬ 
letzen. Da verkleidete dieser sich als Bauer, ging in das Lager der 
Feinde, fing dort einen Streit an und wurde erschlagen. Die Dorier 
erkannten die Leiche, verloren nun allen Mut und zogen ab; die 
Athener aber sagten: „Nach einem solchen Könige ist keiner würdig, 
das Scepter zu führen" und errichteten eine Republik, d. i. Freistaat, 
in welchem die Regierung von den Bürgern selber geführt wird, 
welche das Volk aus seiner Mitte wählt. Aber in dem Freistaate 
rissen die Vornehmen und Reichen bald alle Gewalt an sich; sie 
unterdrückten die Bauern und Bürger und verkauften ihre Schuldner¬ 
in die Sklaverei. Hierüber murrte das Volk laut und drohte, sich 
mit Gewalt gegen seine Unterdrücker Recht zu schaffen. Da gelang 
es einem Manne, auf friedlichem Wege der Not der Unterdrückten 
abzuhelfen und den Staat vom Untergange zu retten. Dieser Mann 
war der weise Solon. 
b. Solon; Staatseinrichtung. Solon stammte aus dem Ge- 594 
schlecht des Kodrus, hatte sich auf Reisen viele Kenntnisse erworben v Chr. 
und stand bei seinen Mitbürgern in hohem Ansehen. Deshalb baten 
sie ihn, durch eine neue Gesetzgebung den Staat zu ordnen. Zuerst 
linderte er die beklagenswerte Lage der Schuldner. Er ließ leichtere 
Münzen prägen und zwang die Reichen, von ihren Schuldnern diese 
leichte Münze zum vollen Werte anzunehmen. Keiner sollte wegen 
Schulden zum Sklaven gemacht, noch des Bürgerrechts beraubt werden; 
wer schuldenhalber das Bürgerrecht verloren hatte, erhielt es zurück; 
die Schuldsklaven wurden frei. Dann teilte Solon die Bürger nach 
ihrem Vermögen in vier Klassen. Die der drei ersten Klassen 
dienten als Schwerbewaffnete, nur sie konnten zu den Staatsämtern 
gelangen; die der vierten Klasse dienten als Leichtbewaffnete, sie 
zahlten keine Abgaben. Rüstung und Waffen mußte sich jeder selbst 
halten. 
An der Spitze der Staatsverwaltung standen wie bisher 
neun Archonten; sie gehörten der ersten Klasse an und wurden alle 
Jahre neu gewählt. Ihnen zur Seite stand der Rat der Vier¬ 
hundert. Er wurde ebenfalls jährlich neu gewählt, besorgte die 
Staatsgeschäfte, überwachte die Einnahmen und Ausgaben des Staates, 
prüfte die Gesetze, bevor sie dem Volke vorgelegt wurden, und leitete 
die Beratungen in der Volksversammlung. Diese entschied über 
Annahme und Ablehnung neuer Gesetze, über Krieg und Frieden, be¬ 
stimmte die Abgaben und wählte die Beamten; in ihr konnte jeder
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.