62 Zweite Periode, von 3000 bis 555 v. Chr.
gestützt, ausschließlichen Anteil an der Gesetzgebung und Leitung des Staates,
insbesondere an den öffentlichen Ämtern. Sie waren nach den alten Gauen in
drei Stämme (tribus) geteilt, und kamen in (30) Kurien — jede für 10 Ge¬
schlechter— zusammen. Ein Ausschuß derselben, dessen Mitglieder vom Könige
als dem gemeinsamen Bater des Staates gewählt wurden, war der (beratende)
Senat (300).
2. Klienten, d. h. Hörige. Von Anfang an traten auch wohl alle in
Rom aufgenommenen Fremdlinge als Klienten unter den Schutz eines Patri-
ciers (patronus).
Der König wird von der Gemeinde auf Lebenszeit erwählt; bei Er¬
ledigung des Thrones fällt seine Macht an die Gemeinde zurück. Einmal er-
hoben, steht ihm dann aber gleiche Gewalt im Staate zu, wie dem Vater in
der Familie.- er ist Priester und Richter (seine Gehülfen die quaestores parri-
cidii, seine Amtsdiener die lictores mit den fasces). Der Urteilsspruch des
Königs ist unumstößlich; nur wenn er Todesstrafe verhängt, kann er, wenn er
will, die Appellation (provocatio) an die Gemeinde - Versammlung gestatten;
diese darf das gefällte Urteil nicht revidieren, aber Begnadigung aussprechen.
Zum Kriegsaufgebot stellt jedes Geschlecht (gens) 10 Mann Fußvolk und
einen Reiter; der König ist Anführer.
§. 107. Nur durch Krieg konnte sich Rom von Anfang an zwi-
schen den feindseligen Nachbarn behaupten. Aber schon unter den ersten
Königen begann die Politik, die unterworfenen Städte zu schonen, um
Rom zu verstärken. Romulns soll bereits einen vom etrnskischen Beji
abgetretenen Landstrich als Staatsländerei (ager publicus) Bürgern Roms
angewiesen, wie die Unterwerfung mehrerer latinischer Städte durch dorthin
gesandte römische Kolonisten gesichert haben. Als Begründer Roms erhielt
Romulns unter dem Namen Qnirinns göttliche Verehrung und die Römer
nannten sich nach ihm Quinten (wohl sicher nicht nach Cures, der Stadt
des Tatius, sondern quirites bedeutet entweder Lanzenmänner oder es hängt
vielleicht zusammen mit Quilinns, d. i. der Einheimische, im Gegensatz von
Esqnilinus).
§. 108. Die religiösen Vorstellungen der Römer bilden in ihrer nüch-
ternett Abstraktion den geraden Gegensatz zu der bunten griechischen Götterwelt
mit ihren ausgeprägten Persönlichkeiten: ihre Götter sind Begriffe ohne konkrete
Gestaltung. Wie alle Jndogermanen, verehrten auch die Römer als höchste Gott-
heit ursprünglich den leuchtenden Himmel: Juppiter (Diespiter) und Juno;
Sonne und Mond als Janus (Dianus) und Diana; alles Namen desselben
Stammes, der „glänzend" bedeutet (vgl. dies, divus). Nebeu diesen stehen
die Erdgottheiten: Saturnns, der Sättigende; Mars (Mavors, vgl. mors),
der Todesgott; Fauuus, der Günstige, der die Heerden vor den Wölfen schützt,
dem zu Ehren daher alljährlich die Lupercalia gefeiert werden; Volcanus, der
Gott des unterirdischen Feuers; Tellus und Ops, die spendende Erde n. s. w.
Schon früh aber hatten die römischen Götter diesen Zusammenhang mit den
großen und erhabenen Naturerscheinungen eingebüßt, ohne, wie im Orient, zu