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Von Augustus bis Commodns.
freche Tyrannei, und dem Volke wurde in der Dienstbarkeit seines Oberhaup¬
tes gegen solche Kreaturen seine eigene Erniedrigung kund. Mcssalina und
Agrippina hießen die Frauen des Halbmannes: ihre Namen gelten noch
heute zur Bezeichnung weiblicher Verworfenheit. Die Erste, nach unerhörten
Schandthaten, wurde umgebracht auf Befehl des Freigelassenen Narcissus.
Agrippina bewog den Kaiser, ihren Sohn aus erster Ehe, Domitins
Nero, mit Zurücksezung des edlen Britanniens, welchen ihm Mcssalina ge¬
boren, zu adoptiren, und tödtcte endlich den Gemahl, um dem Sohne die
Herrschaft zu sichern (34).
Auch erhielt er dieselbe durch die Prätorianer und deren Oberhaupt
Burrhus, führte sie anfangs mit großem Lobe, und endete als ein Scheu¬
sal. Denn als er in grenzenloser Ausschweifung jedes bessere Gefühl erstickt
hatte, vermochten weder Ehre, noch Pflicht, noch Menschlichkeit mehr, seine
Leidenschaften zu zügeln. Wer denselben in Weg trat, mußte sterben, und
durch die Gewohnheit des Mordens wurde das Blutvergießen selbst zur Lei¬
denschaft. Er schlachtete nach einander seinen Halbbruder Britanniens,
dem er das Reich geraubt, seine Mutter, die um seinetwillen so viele Ver¬
brechen begangen, seine Gemahlen Oktavia, die seiner Buhlerin verhaßt
war, diese Buhlerin Poppäa selbst in einem Anfalle von Wuth, seinen
Vormünder Burrhus, dem er die Herrschaft verdankte, seinen Lehrer
Seneca, der ihn früher zum Guten gelenkt. — Einen Sohn hatte er
nicht, sonst würde er auch diesen gewürgt haben. Der tugendhafte Thrasea,
der geistvolle Lucanus, viele Senatoren, Ritter und Bürger, aus den
geringfügigsten Anlässen, eine Menge Juden und Christen, unter dem Vor¬
wände jener berüchtigten Brandlegung*), die er selbst veranstaltet, wurden
getödtet, und diese Blutscenen wechselten ab mit beispiellosen Sünden der
Lust und verächtlicher Gaukelei.
Endlich erwachte der Grimm des zu schamlos verhöhnten Volkes. Allent¬
halben brach der Aufstand aus, in Spanien, Gallien und in Rom selbst.
Der feige Wüthrich, von seiner Garde verlassen, vom Senate als Verbrecher
verurtheilt, verbarg sich in dem Hause eines Freigelassenen, und gab sich
*) Vergl. jedoch, was hievon unten III. Abschn. H K. §. 4. gesagt wird.