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Völkerverkehr und Handel. 
Bequemlichkeit, Geschmack und Gesittung am meisten vorgeschritten, haftet noch 
der Rost der alten Barbarei; weit mehr aber in den düsteren Burgen der 
meist nur des Walkes und des Krieges sich freuenden Ritter, weit mehr in den 
dürftigen Hütten der Bauern, als welche noch immer durch Sklaverei und 
Noth niedergedrückt und ausgeschlossen waren von dem Wettlaufen zum bes¬ 
seren Zustande. 
Viele Klagen finden wir bei den Schriftstellern dieser Zeit über Sittcn- 
verdcrbniß und freche Ausschweifung. Auch die Gcscze, sowohl jene, welche 
durch empörende Strenge dagegen ankämpften, als welche ihr Unvermögen 
wider die freche Leidenschaft durch Nachsicht eingestchcn, beweisen das Daseyn 
des Uebels. Ohne Scheu ergaben Vornehme und Geringe, Priester und Laien 
sich einer Lust, welche nach dem damaligen Stande der Civilisation nur wenig 
Hemmung fand; nicht in reiner Natur-Einfalt, als welche längstens gewichen, 
nicht in knechtischer Furcht oder kirchlicher Scheu, da man von beiden die 
Bande wegzuwerfen begonnen, nicht in edlerer Sittlichkeit oder Maximen in der 
Vernunft, da die Herrschaft derselben kaum angebrochen. 
IV. Völkcrverkehr und Handel. 
§. 22. Ueberhaupt. 
Während die Fortschritte der bürgerlichen Freiheit meist nur unter 
Kamps und Leiden, zögernd, auch mit sehr ungleicher Theilnahme der ein¬ 
zelnen Völker und Volksklassen geschahen; während dem aufflammenden Lichte 
der Erkenntniß in göttlichen und menschlichen Dingen vielfältiges Hinderniß 
von Seite der Dummheit und Bosheit entgegengestellt ward und wahre Auf¬ 
klärung noch immer auf einen sehr kleinen Theil der Menschen beschränkt blieb: 
erfreuten sich Völkcrverkehr und Handel mit ihren Grundlagen, dem 
Landbau und Gcwcrbfleiß, einer fast ungetheilten Gunst und thätiger Beför¬ 
derung von allen Ständen und Parteien. Der allgemein fühlbare Vortheil 
solcher, der Bereicherung der Nation und dem erhöhten Lebensgenüsse gewid¬ 
meten, Thätigkeit, die natürliche Progression der einmal aufgeregten Bedürf¬ 
nisse und Gelüste waren unvereinbarlich mit Anfeindung des Handels; und 
nur diejenige Beschränkung, welche mittelbar aus den noch übrigen Män¬ 
geln des allgemeinen bürgerlichen Zustandes und der Wissenschaften auf ihn
	        
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