200 
Erstes Kap. Bürgerlicher Zustand. 
eine der Hauptgrundlagen zu den Verhältnissen der neuen Zeit und ihren 
großen Wirkungen nach nur dieser angehörig sind, werden wir in der nächsten 
Periode darstellen. 
§. 24. Von der Hansa. 
Für die vorliegende bleibt uns noch die Betrachtung der hochwichtigen 
Hansa. Jczt erst werden die teutschen Städte vorherrschend im Bunde, 
und erhalten die einheimischen wie die auswärtigen Verhältnisse nähere Be¬ 
stimmung. Nicht der imJahr 1241 zwischen Hamburg und Lübeck geschlos¬ 
sene Verein, wie man sonst annahm, ist die Grundlage des großen Bundes. 
Er entstand aus mehreren gelegentlichen, allmälig nach Zwecken und Umfang 
sich ausdehnenden, jedoch noch nicht in Form ausdrücklicher Bündnisse, zum 
Theil gar nicht schriftlich abgefaßten Verabredungen der nordischen Städte. 
Der älteste Bundesbrief, von welchem die zuverlässige Kunde vorliegt (wie¬ 
wohl er selbst verloren ist), wurde im I. 1364 geschrieben. Aber schon weit 
früher hatte die Hansa von ihrer lebendigen, auch politischen Kraft glänzende 
Proben gegeben. Gegen Dänemark und Norwegen waren bereits förm¬ 
liche Seeschlachten gewonnen, leztercs zu einem der Hansa vortheilhasten Frie¬ 
den gezwungen worden (1288). Nach solchem Erfolge schlossen immer mehr 
Städte und inniger sich an den Bund, welcher jedoch nie zu demjenigen Grade 
der Festigkeit und politischen Ein Heid gelangte, der ihm bleibendes Gedeihen 
hätte versichern können*). Ausgestreut über weite Länderstrecken, durch Ver¬ 
schiedenheit der Lage und der näheren Berührungen nothwendig in Interessen 
und Neigungen vielfach getheilt, ohne bestimmte positive Bundesverfassung, 
und aus Gliedern, welche sämmtlich die eigene Freiheit liebten, bestehend, 
konnte die Hansa nur durch den Drang augenblicklicher Noth oder durch zu¬ 
fällige, faktisch errungene Ueberlegenhcit einzelner Städte zusammengehalten 
werden. Lübeck zumal schwang sich empor zu einiger Suprematie. In ihren 
Mauern wurden die Bundestage gehalten, die großen Bundesämter von ihr 
verwaltet. Aber die bedeutenderen Städte, wenn ihr Privatvortheil den Ab¬ 
schieden des Hansatages widersprach, befolgten sie nicht, wogegen die kleineren 
nicht einmal um ihre Stimmen befragt wurden, sondern schlechtweg deni Be¬ 
schlusse der mächtigeren gehorchen mußten. Sonst war der Bund in vier 
*) S. SartortuS Gesch. deS Hanseat. Bundes. V. Buch.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.