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von denen hiesigen Predigern eine Unter- und Specialauffidjt über diejenigen, denen 
man außer denen öffentlichen Schulen Kinder zu informiren verstattet, aufzutragen, 
dazu vor diesesmahl der Prediger im Hospital zu St. Johannis ... int Grimmi¬ 
schen Viertel, . . . (der) Prediger in Waysenhauße, im Höllischen Viertel . . ., 
(der) Lazareth Pfarrer, im Rannstädter und Herr M. Adam Bernd, Catecheta, 
im Peters Viertel ausersehen worden, als soll 
1. 
Ihrer iedweder in dem Ihm assignirten Viertel und district, sowohl in der 
Stadt als Vorstädten, daß keine verbotene Winckel Schulen gehalten werden, fleißig 
acht haben und wenn Er, daß sich iemand dergleichen anmaßen wolte, vermerket, 
. . . solches bey uns alsosort anmelden. 
2. 
Diejenigen aber, welchen wir Kinder zu informiren auf gewiße maße ver¬ 
gönnen, in: und vor der Stadt fleißig und zum öftern, auch unvermuthet in ihren 
Wohnungen besuchen, hierbei), sowohl auch sonst, daß sie ihre Information treulich, 
insonderheit soviel die fundamenta pietatis anbetrifft, dem Göttlichen Wort und 
Willen gemäß einrichten, die Kinder zur nöthigen Erkäntnüs Gottes und Beobach¬ 
tung deßen was Er von uns fordert, solchem nach auch zu einem frommen sitt¬ 
samen Leben anführen, und auferziehen helfen, ingleichen auch der Kinder Verhalten, 
Fleiß, gehorsam und was sich vor gute Ingenia zum Studiren oder andern Wißen* 
schäften hervorthun, zu sehen, sobald sie ein und anderes unanständiges oder Ver¬ 
dächtiges wahrnehmen, solches erinnern, denen unfleißigen und ungehorsamen Kindern 
nachdrücklich zureden und daß solches alles geändert werde ermahnen, in deßen 
Verbleibung aber, wie auch wichtigen oder doch zweifelhaften Dingen uns davon 
Nachricht ertheilen, . . . weswegen sie, 
3. 
Wenigstens alle halbe Jahre Ostern und Michaelis ihren Bericht, in was 
Zustande es sich bey einem jedweden befinde, wie nicht weniger wenn sie Eltern, 
so ihre Kinder nicht zur Schule halten, antreffen, zusambt einem unmaßgeblichen 
Gutachten, wie ein und anderes znverbeßern, an uns zu erstatten haben. 
4. 
Vor diese Mühwaltung . . . wollen wir ihnen und zwar iedweden jährlich 
Zwanzig Gülden, und Sechs Faß Bier Schlägeschazfrey, oder vor iedwedes Einen 
Thaler und 12 gr. — reichen." etc. etc. 
(Nach Maligner, Leipziger Winkelschulen, S. 33 f.) 
6. Aus der „Ordnung vor die Teutzfchen Schulen allhier (1713). 
I. 
Ein ieder der eine Teutzsche Schule auf Concession E. Hoch Edl. Rathes 
aufzurichten willens ist, soll vor allen Dingen sich fleißig untersuchen, ob er darzu 
die gehörigen Gaben, sowohl der Natur alß der Gnaden habe, und ob er auch 
einen richtigen Endzweck bey dem gantzen Informations-Wercke zu führen gebende, 
ob er sich also alß ein Opffer der Jugend, Gott zu Ehren, ohne Absicht auf Ehre, 
Lust, oder Nutzen widmen wolle. 
XI. 
Unter sich sollen die Praeceptores in gutem Vernehmen stehen, keiner des 
andern Kinder abspänstig machen, vielweniger eines ans des andern Schule an¬ 
nehmen . . . 
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