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fersucht gegen sich erregen, andererseits gab er auch durch Willkür
Grund zu gerechten Klagen. Schon im Anfang des 15ten Jahr¬
hunderts beginnen die Beschwerden über die Fehmgerichte, und stei¬
gern sich um die Mitte desselben immer mehr. Man begann zu
reformiren, aber ohne rechten Erfolg. Durch die Befestigung der
Landeshoheit ging allmälig die Wirksamkeit der Fehmgerichte zu
Grunde. Doch dauerten geringe Ueberreste der Freistühle in West-
phalen bis in's 18te Jahrhundert fort.
2) Frankreich, England, Italien und die pyrenäifche
Halbinsel.
In Frankreich regierte nach Ludwig IX. (S. 401 und 435) Frankreich
dessen Sohn Philipp III. (1270 —1285) in fast ununterbrochenem t7n Caputn-
Frieden. Als sein Oheim Alfons von Poitou (1271) starb, fiel 9etn-
dem König Poitou und Toulouse zu. Nach der sicilianischen Ves¬
per (S. 422) schenkte der Papst Aragonien Philipp III., und die¬
ser machte auch den Versuch es zu erobern, mußte sich aber zurück¬
ziehen und starb in Perpignan 1285. Sein Sohn Philipp IV.
der Schöne (1285 — 1314) war durch seine Gemahlin auch Kö¬
nig von Navarra und Graf von Champagne und Brie. Er strebte
darnach, die Bande des Lehnswesens zu sprengen, die Macht des
Königthums hoch über alle Vasallen zu stellen und der Regierung
durch königliche Beamte immer größere Gewalt zu verschaffen. Zur
Erreichung seiner Zwecke scheute er kein Mittel, achtete er kein Recht.
Ein zufällig entstandener Streit zwischen englischen und normanni¬
schen Seeleuten führte zu größeren Feindseligkeiten zwischen den
Hafenstädten beider Nationen. Philipp benutzte diesen Streit, um
Eduard I. von England hinterlistig Guienne zu entreißen. Da
Eduard damals in Schottland beschäftigt war, so bewog er durch
große Geldsummen den deutschen König Adolf zu einer Verbindung
gegen Philipp; diese blieb aber ohne Folgen lS. 479). Adolf
konnte es nicht einmal hindern, daß Philipp mit dem Grafen Odo
von Burgund einen Vertrag schloß, nach welchem Burgund, bisher
ein deutsches Leheu, unter französische Hoheit kommen sollte. Den
Verbündeten Eduard's, den Grafen Veit von Flandern, nahm Phi¬
lipp mit hinterlistiger Treulosigkeit gefangen. Endlich reizte er,
um Eduard an der Wiedereroberung von Guienne zn verhindern,
den König von Schottland und die Bewohner von Wales gegen den
König von England auf. Der damalige Papst, Bonifa cius VIII.
ein herrschsüchtiger und leidenschaftlicher Mann, bot den Königen
von Frankreich und England seine Vermittelung an und nahm sich
zugleich des Grafen von Flandern an. Allein Philipp erwiederte,
ein König von Frankreich lasse sich in Staatshändeln nichts vor¬
schreiben. Da nun Philipp zu den Kriegskosten auch von den Kir-