Full text: Von Heinrich IV. bis Rudolf von Habsburg (Teil 3)

wenig oder gar nichts verstanden, die oft auch gar nicht der Kirche 
dienen wollten, sondern ihr geistliches Amt durch einen schlecht bezahlten 
Stellvertreter verwalten ließen, wohl aber das reiche Einkommen sich 
gut gefallen ließen und in Saus und Braus dahin lebten. Und 
. gerade zur Zeit Heinrichs IV. wurde diese Simonie sehr stark getrieben, 
in Deutschland und in anderen Ländern, und gerade die Räte des 
Königs Heinrich verdienten sich damit viel Geld, indem sie ihrem Herrn 
immer den Meistbietenden zum Bischof u. s. w. vorschlugen. 
Jetzt wissen wir, warum und wozu der Papst Gregor die Simonie 
verbot? Er wollte keine unfähigen, ungelehrten und faulen Geistlichen 
haben, sondern solche, die der Kirche und den Gläubigen mit Gottesdienst 
und Predigt und Unterweisung dienen könnten und wollten; die Kirche 
sollte nicht mehr ihre Güter verschwenden, ohne dafür die rechten Dienste 
zu erhalten. 
Ob aber die hohen Herren, die Fürsten und ihre Räte, die Käufer 
und Verkäufer dem Gebot des Papstes gehorchen und das einträgliche 
Geschäft aufgeben werden? Das wird ihnen wohl sehr sauer werden, 
sie werden sich sträuben oder das Geschäft heimlich fortsetzen. 
Und was wird der Papst da thun? Wir kennen schon (aus 1 u. 
2) die Mittel, die er anwenden wird. Er wird erklären: Die ge¬ 
kauften geistlichen Ämter sind ungültig; wer ein Amt kaust oder ver¬ 
kauft, kommt in den Bann. Und das wird wohl helfen. 
Zusammenfassung: Dritte Einrichtung Gregors: Kein geist¬ 
liches Amt darf gekauft oder verkauft werden. Zweck: Die Kirche soll 
nur fähige und eifrige Diener haben. Mittel: Drohung mit Ent¬ 
setzung und Bann. Überschrift: Verbot der Simonie. 
' 4. Die Verleihung des Bischofsamtes (Investitur). 
Die neue Bestimmung Gregors lautete: Kein Geistlicher darf künftig 
die Investitur zum Bischofsamt von einem Laien annehmen, und kein 
Laie darf künftig einem Geistlichen die Investitur erteilen. 
Was soll das heißen? Investitur bedeutet Einkleidung mit Ring 
und Stab; diese beiden Dinge wurden dem zum Bischof gewählten 
Geistlichen als Zeichen seiner neuen Würde zugeschickt; der Ring be¬ 
deutete die Vermählung mit seiner Braut, der Kirche; der Stab be¬ 
deutete den Hirtenstab, mit dem der neue Bischof die Schafe Christi 
weiden solle. Erst wenn er die Investitur mit Ring und Stab erhalten 
hatte, war er wirklich Bischof und durfte die Herrschaft in seinem Bis¬ 
tum beginnen. Diese Investitur sollte von nun an kein Laie mehr 
erteilen. Laie heißt jeder Christ, der kein geistliches Amt hat, sondern 
ein bürgerliches, weltliches Amt bekleidet, also z. B.? Was für Laien 
meinte wohl Gregor mit seinem Verbot? Natürlich die höchsten und 
mächtigsten Laien, Herzöge und Könige, die einen geringen Geistlichen 
durch die Investitur zum Bischof erhoben. 
Wie war es also wohl vor Gregor mit der Investitur gewesen? 
Der Kaiser oder Herzog wählte, wenn ein Bischossstuhl frei geworden 
war, aus den ihm bekannten und ergebenen Geistlichen einen zum Bischof
	        
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