342 XII. Die inner. Verhältn. d. Mark u. d. Hohenz. Kurf. n. d. Reform. 
aber diesem lästigen Wachdienste zu entgehen, entzogen sich immer 
mehr Bürger der Musterung. Ueberdies sah es mit der Be— 
waffnung kläglich aus, seit Spieß und Schwert allein nicht mehr 
ausreichten. Feuergewehr sich anzuschaffen, war Vielen zu kost— 
spielig, noch Wenigere verstanden, diese Feuerwaffen gut zu ge— 
brauchen, ungeachtet die Kurfürsten wiederholt zum Scheiben— 
und Vogelschießen aufmunterten. Da auch bei der veränderten 
Kriegführung die alten Mauern und Wälle die Städte nicht 
mehr schützten, wurde das nun überflüssig gewordene Geschütz 
verkauft, wenn nicht schon Freund wie Feind ihre Verluste mit 
den tauglichsten Stücken daraus ergänzt hatten. 
Zur Bewachung des kurfürstlichen Hauses war seit älterer 
Zeit eine Leibwache üblich, die dreifacher Art war. Zunächst 
war es die adlige Leibwache Reisiger, die 1596 aus vier und 
zwanzig jungen Adligen, „Adelsburschen“, bestand und da— 
mals von Kurfürst Johann Georg auf zwölf beschränkt wurde, 
einige Jahre später sogar auf neun. Sie waren zu einjährigem 
Dienst verpflichtet, haften für das Wohl des Kurfürsten Sorge 
zu tragen und jeden Schaden und Nachtheil desselben zu ver— 
hüten. Gewöhnlich hatten je vier von ihnen abwechselnd die 
Wache vor des Kurfürsten Zimmer, während die übrigen unter 
dem Hofmarschall bei Hofe aufwarteten. Sie standen unter 
einem Hauptmann und zwei Rottmeistern und erhielten ihre 
Beköstigung bei Hofe; je zwei von ihnen hatten einen Burschen 
zur Bedienung, der ebenfalls mit dem Hofgesinde speiste. Neben 
ihnen bestand eine Leibwache s. g. Einspänniger“ zu Roß 
aus gemeinen Reiterknechten, die ebenfalls zu einjährigem Dienste 
geworben waren. Auch sie hatten gleiche Sorge für die Be— 
schützung und Vertheidigung des Kurfürsten zu tragen; ebenso 
sollten fsie für dessen Gemahlin und die junge Herrschaft in Noth— 
fällen ihre Waffen tapfer führen, so lauge sie diese in der Faust 
halten könnten. Bei etwänigen Aufträgen hatten sie Ver— 
schwiegenheit bis ins Grab zu beobachten. Sie standen unter 
dem Befehle eines Hauptmanns und eines Lieutenants, und 1617 
waren ihrer und der Adelsburschen drei und sechzig Mann. 
Gleiche Pflichten wie ihnen lagen den ,(Trabanten“ ob, welche 
die kuͤrfuͤrstliche Garde zu Fuß bildeten; auch sie standen unter 
einem Hauptmann und Lieutenant, welche ohne Weiteres die 
Säumigen aus dem Dienste entlassen konnten, falls diese wieder— 
holt sich etwas zu Schulden kommen ließen. Ihre Zahl belief 
sich auf nie mehr als höchstens einige hundert Mann, und sie 
waären nicht sowohl für den Krieg als für den Frieden berechnet.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.