46 
XIII. Die Könige von Preußen. 
der sein bis dahin kraftvoller Körper zu unterliegen begann, ihn 
davon abgehalten hätte. Seine Worte, die er," auf den Kron¬ 
prinzen Friedrich zeigend, aussprach: „Da steht Einer, der 
wird mich rachen!" sind wohl nicht sowohl als frommer 
Wunsch von ihm geäußert als vielmehr in der festen Erwartung, 
daß sein Sohn (von dem er bei traulicher Gelegenheit sagte: 
„Man wisse nur nicht, was Alles in dem Fritz liege!") 
dereinst ausführen würde, woran ihn seine Krankheit hinderte, 
wozu er aber mit dem größten Eifer die Mittel gesammelt hatte. 
Die Verwicklungen, in welche Friedrich Wilhelm zunächst 
hineingezogen wurde, gingen von Spanien und von dem Kaiser 
aus. Letzterer hatte bereits im April 1713 in einer Erbfolge- 
Ordnung für sein Haus, in der s. g. pragmatischen Sanc¬ 
tion, festgesetzt, daß seine sämmtlichen Länder nach dem Rechte 
der Erstgeburt, in Ermangelung männlicher Nachkommen, auch 
aus die weiblichen übergehen sollten, eine Bestimmung, die von 
um so größerer Bedeutung wurde, als bald nach ihrem Erlaß 
sein einziger Sohn, noch nicht ein Jahr alt, 1716 starb. Seit¬ 
dem war Karl VI. aufs eifrigste bemüht, diese Erbbestimmnngen 
überall anerkannt zu sehen, damit nach seinem Tode ein ähn¬ 
licher Streit um seine Erbschaft vermieden würde, wie er selber 
um die spanische mit durchgekochten hatte. Es gelang ihm auch, 
sämmtliche Erbstaaten dahin zu bringen, daß sie seine ältere 
Tochter Maria Theresia als Erbin seiner nngetheilten Monarchie 
anerkannten; schwieriger jedoch war es, die europäischen Mächte 
zu gleicher Anerkennung zu bewegen; zunächst war es Spanien, 
das er dafür zu gewinnen wußte. 
Für dieses Land hatte der spanische Erbfolgekrieg das Gute 
herbeigeführt, daß mit der neuen Dynastie auch neues Leben sich 
entfalten zu wollen schien, besonders als die zweite Gemahlin 
Philipp's V., Elisabeth Farnese von Parma, seit 1714 die 
Staatsgeschäfte leitete und an dem Cardinal Alberoni und 
dem Baron v. Ripp erd a geschickte Helfer fand. In Frankreich 
führte damals der Herzog Philipp von Orleans für den jungen 
König Ludwig XV. die Regierung, der 1715 in einem Alter von 
fünf Jahren seinem Urgroßvater Ludwig XIV. auf dem Throne 
gefolgt war. Da wegen seiner schwächlichen Gesundheit sein 
Tod nur zu bald zu befürchten stand, hatte der Regent 1716 
mit England und Holland ein Bündniß geschlossen, daß im Fall 
des Absterbens der Bourbonen in Frankreich nicht etwa Philipp V. 
von Spanien Ansprüche auf die Nachfolge erhöbe. Ungeachtet 
dieser Triple-Alliance trat aber Spanien mit Anforderungen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.