Full text: Skandinavisches Reich, Deutschland, Oesterreich, Italien, Griechenland, Russisches Reich (Bd. 2)

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A. Europa. 
Fürsten, ward die Universität Frankfurt an der Oder 1506 gestiftet und 
sein Sohn Joachim II. führte 1539 die Reformation ein. Unter Johann 
Sigismund sielen dem Staate zwei bedeutende Länder zu: das damalige 
Herzogthum Preußen (Ostpreußen) 1618 nach Absterben des letzten blöd¬ 
sinnigen Herzogs, über welchen Brandenburg schon längst die Vormund¬ 
schaft geführt hatte, und die Hälfte der Jülich-Cleveschen Länder nach dem 
1609 erfolgten Aussterben der dortigen Herzoge, nämlich Cleve und die 
Grafschaften Mark und Ravensberg. Unter seinem Nachfolger, dem schwäch¬ 
sten aller Regenten aus diesem Hause, Georg Wilhelm, litt das Land 
außerordentlich während des 30-jährigen Krieges, erholte sich aber schnell 
unter der langen und höchst kraftvollen Regierung des großen Kurfürsten 
Friedrich Wilhelm, 1640—88. Er vergrößerte seine Staaten beim west 
fälischen Frieden durch den größten Theil von Hinterpommern (die 
Schweden blieben im Besitz des Uebrigen), welches ihm durch Erbvertrag 
zufiel, und durch die Bisthümer Halberstadt, Minden, Kammin und das 
Erzbisthum Magdeburg. Auch machte er das Herzogthum Preußen von 
dem Lehnsverbande mit Polen frei, und erwarb die Herrschaften Lauenburg 
und Bütow in Pommern. Sein Sohn und Nachfolger Friedrich I. setzte 
sich am 18. Januar 1701 die Königskrone zu Königsberg aus, und seit¬ 
dem ward der Staat nach jener entlegenen Provinz benannt. Auch er 
vergrößerte seine Staaten theils durch Erbschaft: so erhielt er die Graf¬ 
schaften Lingen und Mörs und das Fürstenthum Neufchatel ans der orani- 
schen Erbschaft; theils durch Ankauf von Quedlinburg und der Grafschaft 
Tecklenburg. Sein Sohn, der sparsame und strenge Friedrich Wilhelm l., 
erhielt im Utrechter Frieden 1713 einen Theil von Geldern und die Graf¬ 
schaft Limburg; von Schweden ward ihm gegen eine Summe von 2 Mill. 
Pommern bis an die Peene abgetreten. Unter der Regierung Friedrichs ll. 
(auch Friedrich der Große genannt) erweiterte sich der Staat bedeutend. 
Friedrich II. eroberte 1742, da seine gerechten Ansprüche auf die Herzog- 
thümer Jägerndorf, Liegnitz, Brieg lind Wohlan von Oesterreich nicht aner¬ 
kannt wurden, ganz Schlesien mit der Grafschaft Glatz und behauptete 
diese Eroberung im zweiten schlesischen und im siebenjährigen Kriege gegen 
halb Europa. Im Jahre 1744 fiel dem Könige Ostfriesland durch Erb¬ 
schaft zu. Im Jahre 1772 nahm Preußen einen Theil von Polen, das 
jetzige Westpreußen, mit Ausnahme von Danzig und Thorn, in Besitz, so¬ 
wie auch 1773 den sogenannten Netzedistrict; 1779 fiel ihm ein Theil der 
Grafschaft Mansfeld zu. Auch unter seinem Nachfolger Friedrich Wil¬ 
helm 1l. fielen der Monarchie bedeutende Länder zu: 1791 die Fürsten- 
thümer Ansvach und Baireuth durch Erbschaft, und 1793 bei der zweiten 
Theilung Polens Danzig, Thorn und ein ansehnlicher District unter dem 
Namen Südpreußen; 1795 aber, bei der letzten Theilung, selbst die Haupt¬ 
stadt Warschau und neue Provinzen, unter dem Namen Neu - Ostpreußen. 
Unter dem folgenden Könige Friedrich Wilhelm III. waren die ersten Ver¬ 
änderungen im Länderbesitz dem Staate sehr ungünstig. Zwar erhielt er 
1802 bei der vom Reiche beschlossenen Säkularisation geistlicher Länder 
Hildesheim, Paderborn und Münster, das Gebiet von Erfurt, das Eichs- 
feld, Essen und Werden :c., mußte aber 1805 durch den Wiener Tractat, 
nach der Schlacht bei Austerlitz, auf Anspach und Bairenth, Neufchatel und
	        
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